Dotalen
(lat.), bei den
Römern Sklaven oder Sklavinnen, welche ein
Vater seiner Tochter bei deren Verheiratung mit
der
Mitgift (dos) übergab, und die demzufolge auch
Miteigentum des
Mannes wurden. Jetzt sind Dotalen
(Dotal-
oder
Pfarrbauern, Wiedermutsleute) solche
Bauern, welche die
Nutznießung von Kirchengütern (Dotalgütern) haben und dafür
der
Kirche oder dem betreffenden
Pfarrer eine bestimmte
Summe zu entrichten haben oder statt dessen zur unentgeltlichen
Bestellung
der
Kirchen-, Pfarr- und Schulgrundstücke verpflichtet sind.
Daher in früherer Zeit Dotalgerichte (Pfarrgerichte), die
Gerichte,
denen die
Gerichtsbarkeit über die Dotalbauern zustand.