Dosithĕus
(Dositheus
Magister),
Grammatiker, verfaßte gegen Ende des 4. Jahrh.
n. Chr. zum
Unterricht für griechisch redende
Knaben eine lateinische
Grammatik mit wörtlicher, aber nicht vollständig durchgeführter griechischer Übersetzung (Ausg.
von
Keil in
»Gramm. latini«, Bd. 7, Leipz.
1880). Ob die derselben angehängten Übersetzungsstücke (hermeneumata),
darunter ein für die Rechtswissenschaft wichtiger Abschnitt: »De juris speciebus et manumissionibus« (auch »Fragmentum Dositheanum« genannt), ¶
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und eine Sammlung von Wendungen der alltäglichen Konversation, von Dositheus
selbst mit seiner Arbeit verbunden sind, ist zweifelhaft.
Eine Separatausgabe dieser Übungsstücke besorgte Böcking (Bonn
[* 3] 1832); das juristische Stück, das auf verschiedene Verfasser,
wie Gajus, Paulus, Scävola, zurückgeführt wird, wurde von demselben auch im Anhang zu »Ulpiani
fragmenta« (Leipz. 1855) und von Huschke in »Jurisprudentiae antejustinianae quae supersunt« (4. Aufl.,
das. 1879) herausgegeben.
Vgl. Lachmann, Versuch über Dositheus
(in den »Kleinen Schriften«, Bd. 2, Berl.
1877);
Dirksen, Die römisch-rechtlichen Quellen des Magister Dositheus
(das. 1857);
Hagen, [* 4] De Dosithei magister quae feruntur glossis (Bern [* 5] 1877).