Dorothea
(griech., »Gottesgabe«), weiblicher Name, dem männlichen »Theodor« entsprechend. Merkwürdig sind: 1) Dorothea, früher in den Augen des Volkes die Schutzheilige Preußens, geb. 1336, hatte bis in ihr 44. Jahr zu Danzig in der Ehe gelebt, ließ sich dann 1394 im Dom zu Marienwerder eine Zelle errichten, worin sie noch in demselben Jahr im Ruf einer großen Wunderthäterin starb. Unter der Kalenderheiligen Dorothea ist aber nicht sie, sondern eine kappadokische Jungfrau Dorothea zu verstehen, die mit Theophilus unter der Regierung des Kaisers Diokletian den Märtyrertod erlitten haben soll; ihr Tag ist der 6. Februar.
2) Dorothea Maria, Stammmutter aller jetzigen Fürsten aus dem ernestinischen Hause Sachsen, Tochter des Fürsten Joachim Ernst von Anhalt, geb. 2. Juli 1574, vermählte sich 1593 mit dem Herzog Johann III. von Sachsen-Weimar und stand dem schwermütigen
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Gemahl stets mit treuer Liebe zur Seite. Nach dem Tode desselben (31. Okt. 1605) rettete sie 1615 ihre Söhne aus gänzlicher Abhängigkeit von dem albertinischen Kurhaus, war eine Gönnerin der neuen Lehrmethode des wandernden Pädagogen Wolfgang Ratich und verbesserte die Gehalte der Professoren an der Universität Jena durch ein Vermächtnis von 20,000 Gulden. Sie selbst lebte schlicht und einfach, ihr Hofstaat war eine Schule der Gottesfurcht und Thätigkeit. Infolge eines Sturzes in den Ilmfluß starb sie 18. Juli 1617.
3) Dorothea Sibylla, Herzogin von Brieg, Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg, geb. 19. Okt. 1590, vermählte sich 12. Dez. 1610 mit dem Herzog Johann Christian von Brieg und wirkte als treffliche Fürstin und Hausfrau auf ihren Gemahl und das Land so günstig, daß sie von ihren Unterthanen den Beinamen »die liebe Dorel« erhielt; starb 18. März 1625 in Brieg. 1830 gab der Brieger Syndikus Koch angeblich aus dem Tagebuch eines Zeitgenossen, des Rotgerbers Valentin Gierth, Denkwürdigkeiten aus dem Leben der Dorothea Sibylla heraus, welche Wuttke 1838 als Fabrikat des Herausgebers nachwies. Vgl. Hesekiel, Das liebe Dorel (Berl. 1850); Stein, Die liebe Dorel (Halle 1878).
4) Kurfürstin von Brandenburg, zweite Gemahlin des Großen Kurfürsten, geb. 28. Sept. 1636, Tochter des Herzogs Philipp von Holstein-Glücksburg, war 1653-65 mit dem Herzog Christian Ludwig von Lüneburg in kinderloser und nicht glücklicher Ehe verheiratet und vermählte sich 14. Juni 1668 mit dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, dem sie sieben Kinder gebar. Sie war eine nüchtern-praktische Frau, aber eine treue, hingebende Gattin, so daß die Ehe ziemlich glücklich war. Als gute Haushälterin nahm sie von den fremden Gesandten gern Geschenke an und suchte ihr Vermögen zur Sicherung ihrer Kinder möglichst zu vermehren. Auf einem ihr vom Kurfürsten geschenkten Stück Landes in Berlin erbaute sie die Dorotheenstadt und legte die »Linden« an. Zu den Kindern des Kurfürsten aus erster Ehe wußte sie kein gutes Verhältnis herzustellen, namentlich nicht zum Kurprinzen Friedrich; Zwischenträgereien und Gerüchte verschlimmerten das Zerwürfnis, so daß man die Kurfürstin sogar der Vergiftung des Markgrafen Ludwig, der 1687 plötzlich starb, verdächtigte und der Kurprinz aus Berlin floh. Die Beschuldigung, daß sie ihren Gemahl zu einem Testament beredet, welches den Kurstaat zerstückelt haben würde, ist als nichtig nachgewiesen. Sie ließ es ruhig geschehen, daß Friedrich III. das durchaus zweckmäßige Testament umstieß. Sie starb, ein Jahr nach ihrem Gemahl, 6. Aug. 1689 in Karlsbad.
5) Dorothea Anna Charlotte, Gemahlin des Herzogs Peter Biron von Kurland, s. Biron 2), S. 974.