Dormant
partner
(engl., spr. dohrměnt), auch
Sleeping partner, in England ein Gesellschafter
, welcher
sich nicht thätig am Betrieb der Gesellscha
ftsgeschäfte beteiligt, aber gleich einem thätigen Gesellschafter haftbar ist,
sobald seine
Teilhaberschaft bekannt wird;
er ist zu unterscheiden von einem Kapitalisten, der, ohne Gesellschafter
zu werden,
einer Gesellschaft
Geld vorschießt und statt der
Zinsen einen Anteil am Nutzen hat.