Dormant
partner
(engl., spr. dohrměnt), auch
Sleeping partner, in England ein Gesellschafter, welcher
sich nicht thätig am Betrieb der Gesellschaftsgeschäfte beteiligt, aber gleich einem thätigen Gesellschafter haftbar ist,
sobald seine
Teilhaberschaft bekannt wird;
er ist zu unterscheiden von einem Kapitalisten, der, ohne Gesellschafter zu werden, einer Gesellschaft Geld vorschießt und statt der Zinsen einen Anteil am Nutzen hat.