Doppelspion
,
ein im diesseitigen Dienst stehender
Spion (s. d.), der, um seine Thätigkeit desto wirksamer ausüben
zu können, scheinbar als
Spion in die Dienste
[* 3] des Feindes getreten ist. Ist ein solcher Doppelspion
eine für
uns unbedingt zuverlässige Persönlichkeit, so kann er ausgezeichnete Dienste leisten; da die obige
Voraussetzung aber nur
sehr selten zutreffen wird, so ist einem Doppelspion
gegenüber die größte Vorsicht zu beobachten, da er sonst leicht
an der diesseitigen Sache zum Verräter werden kann. Abgesehen davon, daß man ihm die eingehende Kenntnis
der diesseitigen Verhältnisse möglichst vorenthalten muß, soll man selbst in den ihm erteilten
Aufträgen Wesentliches
mit Unwesentlichem und gänzlich Überflüssigem vermischen, damit im Falle des Verrates der Feind nicht aus der
Stellung
der Fragen die
Absichten des Auftraggebers erraten kann.