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schiedenes, sowie 162 716 cdm Brennholz. In die rumän. Donauhäfen liefen 1894 ein 33044 Schiffe [* 3] mit 8957912 t und liefen aus 33291 Schiffe mit 8919380 t. Aus der Sulinamündung liefen 1894 aus 1227 Dampfer mit 1526073 t und 489 Segel- schiffe mit 93630 t, zusammen 1716 Schiffe mit 1619703 t Gütern, darunter 733 englifche mit 1034097 t, 251 griechische (212604 t), 417 türkische (105996 t), 69 österreichische (67043 t), 37 franzö- sische (45774 t), 108 russische (44368 t) u. s. w. Hauptausfuhrartikel ist Getreide. [* 4]
Nächst dem Fortschritte der Donaurcgulie- rung unterhalb Wiens und bei Gönyö in Ungarn [* 5] ist vor allem die 1896 erfolgte Vollendung der Regulierungsbauten am Eisernen Thore (s. d.) zu erwähnen, die auf Grund der durch den Berliner [* 6] Vertrag der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zu teil gewordene Ermächtigung durch die ungar. Re- gierung mit sehr bedeutendem Kostenaufwande aus- geführt wurden. Am wurde der am serb. Ufer durch die Stromschnellen des Eisernen Thors geführte, stets passierbare Schiffahrtskanal feierlich eröffnet. Der Durchschnitt an der Sulina- mündung wurde 1894 vollendet. -
Vgl. Schweiger-
Lerchenfeld, Die Donaukreis
als Völkerweg, Schiffahrtsstraße und
Reiseroute
(Wien
[* 7] 1895).
Völkerrechtliches. Durch den Berliner Ver- trag vom war vereinbart worden, die Strecke vom Eisernen Thor bis Galatz, auf welcher bisher die Donauschisfahrtsakte nicht zur Geltung gelangt war, einer internationalen Fluß- nnd Schiffahrtspolizei und Aufsicht zu unterstellen, die sich möglichst in «Harmonie» mit der von Galatz abwärts eingerichteten befinden follte. Das hierfür erforderliche Reglement sollte von der Europäischen Donaukommission unter Zuziehung von Delegierten der Uferstaaten «ausgearbeitet» werden.
Während die Verhandlungen mit Bulgarien [* 8] und Serbien zu einer Einigung führten, kam es mit Rumänien über Art und Weise der Inkraftsetzung und den In- halt des Reglements zu einem bis heute unaus- getragenen Konflikt, in welchem das Völkerrecht nicht auf Seite Rumäniens stehen dürste. Rumä- nien verlangte bei der Beratung der Signatar- mächte des Berliner Vertrags auf der Londoner Konferenz von 1883 über die Vereinbarung jenes Reglements Anteil mit beschließender Stimme, ob- wohl es nicht Signatarmacht gewesen, während die Signatarmächte, die Beratung als eine curop.
An- gelegenheit, d. h. als eine solche der Großmächte, an- sehend, Rumänien und dem ebenfalls souveränen Serbien nur beratende Stimme zuerkannten und, völkerrechtlich vollkommen zulässig, diese Staaten auf den Weg des freien Beitritts (der freien Adhä- sion) zu dem unter den Großmächten allein abge- schlossenen Vertrage verwiesen. Inhaltlich erklärte es Rumänien, das allerdings bei einer internationalen Regelung am meisten aufzugeben hatte, sür eine Verletzung der Hoheitsrechte der beteiligten Ufer- staaten, der zur Aufsicht einzusetzenden gemischten Kommission, in der übrigens vor allem die drei beteiligten Uferftaaten vertreten sein sollten, eine gleiche Unabhängigkeit von den betreffenden Terri- torialhoheiten zu gewähren, wie der Europäischen Donaukommission; allein hiervon kann, wenn sie auf Vertrag beruht, und diese Vertragsfreiheit Ru- mäniens war ja nicht beschränkt, nicht die Rede sein.
Ebenso wollte Rumänien Österreich-Ungarn [* 9] das Präsidium in der Kom-mission nicht unmittelbar in dem abzuschließenden Vertrage, sondern erst aus einer besondern Wahl, wenn dieselbe auf Osterreich fallen würde, wie es sich ausdrückte, nur kraft be- sondern «europ. Mandats» zuerkennen. Auf diese Weise wäre verhindert worden, daß die natürliche Prüponderanz Österreichs auf dieser Strecke (bis Braila kurz oberhalb Galatz geht der ja hauptsäch- lich von Österreich-Ungarn genährte Flußhandel, erst von da abwärts beginnt (^eehandel und Seeschiff- fahrt) im Vertrag wortdeutlich ausgesprochen würde.
Bis jetzt unterließen die Großmächte,
Ru- mänien durch polit. Druck zum Beitritt zu dem die neuen Verhältnisse
auf
Grund jenes ausgearbeiteten
Reglements ordnenden
Londoner
Vertrag vom zu veranlassen. Auch traten die Völkerrechtslehrer
Holtzendorff, Geffcken und Dahn für
Rumäniens «Uferrechte» ein. Die 1896 beendeten Regulierungsarbeiten
am
Eisernen
Thor rufen nun- mehr um so lebhafter den Wunsch auf volle Schiff- fahrtsfreiheit nicht bloß
für die untere Donaukreis
, sondern für die ganze Donaukreis vom Punkt ihrer Schiffbarkeit an wach, und ihm
widersetzte sich eben bisherRumänien.
Nach dem Londoner Vertrag, der wegen der ableh- nenden Haltung Rumäniens, obwohl er von den Großmächten ratifiziert ist, bis jetzt nicht in Kraft [* 10] treten konnte, soll die gemischte Kommision ebenso langewiedie Europäische Donaukommission bestehen, also zunächst bis Vertreten sollen in ihr sein außer Serbien, Bulgarien und Rumänien Osterreich als ständiges Präsidium und ein nach der alphabetischen Ordnung der Staaten alle sechs Mo- nate wechselndes Mitglied der europ. Kommission, mit Ausnahme jedoch der in der gemischten Kom- mission bereits vertretenen Mitglieder.
An sich widerspricht dem Princip der Schiffahrts- freiheit die Erhebung jeder Gebühr bloß für die Be- nutzung des Wassers zur Schiffahrt. Nach dem Lon- doner Vertrag vom jedoch follen die Uferstaaten, welche die bestehenden Schiffahrtshinder- Decken der Kosten der Arbeiten aufzunehmenden Schuld einzuheben. Demnach ist Ungarn, das nach Vereinbarung mit Osterreich die Negulierungsarbei- ten am Eisernen Thor allein unternommen hat, be- rechtigt, zur Wiedererstattung der Kosten eine solche GMHr einzuführen.
Vgl. Holtzendorff,
Rumäniens Uferrechte an der Donaukreis
(Lpz. 1883);
Caratheodory in Holtzendorffs «Hand- buch des Völkerrechts», Bd. 2 (ebd. 1887),
§. 78: Artikel Donauschiffahrt im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 2 (Jena [* 11] 1891),
und im «Osterr. Staatswörterbuch», hg. von Mischler und Ulbrich, Bd. 1 (Wien 1895).
*Donau-Dampffchiffahrtsgesellschaft. Die Gesellschaft besitzt (1895) 186
Dampfer mit 15880 Pferdestärken, 839
Schlepper mit 331630
t Trag- fähigkeit, im Werte von 15456 Mill. ssl. Befördert wurden 1894: 601465 Passagiere auf lange
Strecken und 2218888 im
Lokalverke.hr, ferner 1693134 t Waren, davon 33 Proz. Getreide. Die Einnahmen betrugen für
Passagiere 1536169, für Frachten u. s. w. 8026534, zusammen 10171235
Fl. ^Donaukreis.
T1e folgende
Tabelle zeigt die Zahl
der Haushaltungen und der ortsanwesenden
Bevölkerung
[* 12] des Kreises und seiner Oberämter im 1.1895 und stellt
ihnen die entsprechenden
Zahlen für 1890 gegenüber.
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