Donau.
Die Beseitigung der Schiffahrtshindernisse an
der untern Donau
zwischen
Alt-Moldova und
Turn-Severin
ist, nachdem
Ungarn
[* 2] schon vor zwölf
Jahren auf dem
Berliner Kongreß
[* 3] die formelle Verpflichtung zur Regulierung übernommen
hatte, wofür die österreichische Reichshälfte als Gegenleistung die bereits seit 1884 im Betrieb stehende Arlbergbahn
baute, endlich ihrer Verwirklichung näher gerückt. Die Aufgabe der am in feierlicher
Weise
eröffneten Regulierungsarbeiten besteht in zwei
Problemen: einerseits die Stromgeschwindigkeit in dem Bereich der
Katarakte
zu mäßigen, und an
derseits die heute bei Niederwasser ungenügende Wassertiefe zu vergrößern.
Die
Lösung dieser doppelten Aufgabe wird an
gestrebt durch vier im freien
Strome herzustellende
Schiffahrtskanäle, durch die
Errichtung von zwei Staudämmen behufs Einengung des stellenweise überbreiten Strombettes, endlich durch
die
Anlage eines mit
Dämmen begrenzten Schiffahrtskanals
, welcher behufs
Umgehung der
Katarakte am
Eisernen
Thor längs des rechtsseitigen
(serbischen)
Ufers projektiert ist. Die im freien
Strome und bei dem
Eisernen
Thor in den
Felsen zu bettenden
Kanäle erhalten
eine Tiefe von 2 m unter dem
Nullpunkt des
Orsovaer
Pegels. Die Unternehmer
(Ingenieur
Hajdu
in
Budapest
[* 4] im
Verein mit der
Braunschweiger Maschinenfabrik
Lutter und der
Berliner Diskontogesellschaft) haben sich verpflichtet, die
Arbeiten
in den
Jahren 1890-95 auszuführen. Die
Kosten des Regulierungswerks sind mit 9 Mill.
Gulden veran
schlagt, wogegen seiner Zeit
von
Ungarn Schiffahrtstaxen zur Einhebung kommen werden.