Domkapitular
,
s. Domherr.
Domkapitular
3 Wörter, 26 Zeichen
Domkapitular,
s. Domherr.
(Domkapitular, Kanonikus, Stiftsherr), in der katholischen Kirche ein Mitglied des Domkapitels, d. h. derjenigen Korporation, welche sich aus den Geistlichen der Kathedralkirche zusammensetzt und dem Bischof bei der Regierung der Diözese beratend und beschließend zur Seite steht (s. Stift).
Die protestantischen Domkapitel, welche sich in Preußen [* 3] und in Sachsen [* 4] erhalten haben, tragen keinen kirchlichen Charakter, sind aber wegen der reichen Präbende, welche die weltlichen Domherren beziehen, für die letztern eine nicht unerhebliche Einnahmequelle.
Nr. | Ergebnis | Domherr |
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1 | ****** | Dom|herr, der (kath. Kirche): Mitglied eines Domkapitels. |