Domherr
(Domkapitular, Kanonikus, Stiftsherr), in der katholischen Kirche ein Mitglied des Domkapitels, d. h. derjenigen Korporation, welche sich aus den Geistlichen der Kathedralkirche zusammensetzt und dem Bischof bei der Regierung der Diözese beratend und beschließend zur Seite steht (s. Stift).
Die protestantischen
Domkapitel, welche sich in
Preußen
[* 2] und in
Sachsen
[* 3] erhalten haben, tragen keinen kirchlichen
Charakter, sind aber wegen der reichen
Präbende, welche die weltlichen
Domherren
beziehen, für die letztern eine nicht unerhebliche Einnahmequelle.