Domänen
(vom mittellat. domanium; altlat. dominium, i. Herrschaft), Bezeichnung für land- oder forstwirtschaftlich benutzte Güter, welche dem Staate gehören oder deren Einkünfte doch dem letztern ganz oder teilweise zustießen. Sie unterscheiden sich von andern privatwirtschaftlichen Erwerbsquellen des Staates, wie Eisenbahnen, Fabriken u. s. w., durch ihre histor. Stellung und ihren landwirtschaftlichen Charakter, von den Schatull- oder Kabinettsgütern aber dadurch, daß diese reines Privateigentum des Fürsten und seiner Familienglieder und in der Regel deren freier Verfügung und Vererbung nach Privatrecht unterworfen sind.
Doch hat eine solche
Trennung der Domänen
von den Privatgütern in frühern Jahrhunderten in der Regel nicht
stattgefunden.
Ehe die Domänen
von den reinen Privatgütern der Fürsten rechtlich geschieden waren, wurden sie auch Kammergüter
genannt. Die Fürstengeschlechter, die bei der staatlichen Neubildung Europas nach der
Völkerwanderung emporkamen, waren
infolge der Eroberung fremder Gebiete zugleich große Grundbesitzer,
und sie bestritten die Kosten der
Ausübung ihrer
Rechte hauptsächlich aus eigenen
Mitteln. Im weitern Verlaufe des Mittelalters erhielten in deutschen
Ländern
die Fürsten in ihrer Eigenschaft als Reichsbeamte Besitzungen angewiesen, welche Eigentum des
Reichs waren und die sich nach
und nach mit ihren Erbgütern vermischten. Der Domänen
besitz erfuhr endlich eine bedeutende
Vermehrung
durch die Einziehung der
Kirchengüter infolge der Kirchenreformation und der Revolutionskriege. Auch wurden vielfach die
durch Heirat oder Erbschaft erworbenen
Güter mit den Kammergütern vermischt und als solche behandelt.
Da aber in
Deutschland
[* 2] der Grundsatz überall
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