Doge
(spr. dohdsche, ital., v.
lat. dux), das Staatsoberhaupt der ehemaligen
Republiken
Venedig
[* 2] und
Genua
[* 3] mit dem
Rang eines regierenden
Fürsten. In
Venedig
findet sich diese
Würde schon im 8. Jahrh. Damals wurde der Doge
von den
Bürgern gewählt, hatte aber fast
absolute
Gewalt, die durch eine neue
Verfassung Ende des 12. Jahrh. in solche Abhängigkeit vom
Rat gebracht wurde, daß eine
Wahl zu diesem
Amt, namentlich wegen der strengen
Haftpflicht, die sich auch auf die
Erben des Dogen
für etwa nach seinem
Tod
entdeckte
Mißbräuche erstreckte, keineswegs immer gern angenommen wurde.
Nach der erwähnten
Verfassung wurde der Doge
nicht mehr vom
Volk, vielmehr von einem engern
Ausschuß des
Großen
Rats gewählt.
Der erste so 1177 gewählte Doge
, Ziani, vollzog auch zum erstenmal die später immer wieder gefeierte symbolische
Vermählung des neuen Dogen
mit dem
Meer durch
Werfen eines kostbaren
Ringes von dem prächtigen Staatsschiff
in die Tiefe.
Genua gab sich den ersten Dogen
1339, doch wurde die
Würde während der innern Wirren mehrmals abgeschafft;
erst die durch
Andreas
Doria 1528 eingeführte
Verfassung setzte die
Stellung des Dogen
fest und bestimmte, daß nur sehr vermögende
Senatoren und Mitglieder des
Großen
Rats im
Alter von mindestens 50
Jahren wählbar seien. Die Regierungszeit
wurde
auf zwei Jahre beschränkt. Der
Friede von
Campo Formio 1797 machte beiden
Republiken und damit auch der
Würde des Dogen
ein Ende.
Noch einmal wurde dieselbe 1802 in
Genua hergestellt, hörte aber 1805 mit Einverleibung der
Ligurischen Republik
in das französische Kaiserreich endgültig auf zu bestehen.