Dönniges,
Franz Alexander Friedrich Wilhelm von, deutscher Historiker, geb. 13. Jan. 1814 zu Kolbatz bei Stettin, studierte in Bonn und Berlin, wo er namentlich Ranke nahetrat, in dessen »Jahrbüchern des Deutschen Reichs unter den sächsischen Kaisern« er die Geschichte Ottos I. bearbeitete (Berl. 1840). Nach einer Studienreise durch Italien (1838 bis 1839) habilitierte er sich in Berlin für Staatswissenschaften, wurde 1842 außerordentlicher Professor, folgte 1842-45 dem Kronprinzen Maximilian von Bayern nach Göttingen als Staatsrechtslehrer und trat infolgedessen 1841 ganz in bayrische Dienste über. Für das Freihandelssystem und Bayerns Verbleiben im Zollverein auch litterarisch thätig, suchte er 1848 eine die Selbständigkeit der Staaten wahrende festere Einigung Deutschlands zu stande zu bringen. 1851 wurde er bayrischer Legationsrat in Frankfurt a. M. und 1852 Rat im Auswärtigen Amt zu München, trat aber, als angeblicher Günstling des Königs und als Fremder heftig angefeindet, 1855 in die bescheidene Stellung eines königlichen Bibliothekars zurück. 1855 bis 1859 war er der bayrischen Gesandtschaft in Turin beigegeben, wurde 1860 geadelt, 1862 in den erblichen Freiherrenstand erhoben und zum Gesandten bei der Schweiz ernannt; er blieb in Genf, als er infolge der Verwickelung seines Namens durch seine Tochter Helene in Lassalles Ende 1865 zur Disposition gestellt wurde. 1867 wurde er wiederum bayrischer Gesandter in Bern, 1870 in Florenz. Von hier siedelte er nach der Erhebung Roms zur Hauptstadt Italiens nach Rom über, wo er jedoch bald nach seiner Ankunft 4. Jan. 1872 starb. Außer handelspolitischen Schriften, wie: »Das System des freien Handels und die Schutzzölle« (Berl. 1847) u. a., machte sich Dönniges namentlich durch leider unvollendet gebliebene Arbeiten zur Geschichte des 14. Jahrh. bekannt: »Acta Henrici VII.« (das. 1839, 2 Bde.), Ausgabe der von ihm in Turin entdeckten Ratsbücher Kaiser Heinrichs VII., und »Geschichte des deutschen Kaisertums im 14. Jahrhundert« (Bd. 1: »Kritik der Quellen zur Geschichte Heinrichs VII.«, das. 1841); ferner: »Das deutsche Staatsrecht und die deutsche Reichsverfassung, deren historische Entwickelung von Karl d. Gr. bis auf das 12. Jahrhundert« (das. 1842) und auf einem andern Gebiet seine deutsche Bearbeitung altschottischer und altenglischer Balladen (Münch. 1852).