Dîwân
(pers.), ursprünglich
Register (Militärrollen), dann deren Herstellungs- oder Aufbewahrungsort (Kanzlei-Archiv).
Später wurde der
Ausdruck auch auf den
Staatsrat (im türk.
Reiche) übertragen, dann auf den Versammlungssaal
des
Staatsrates; endlich bezeichnet es überhaupt einen Versammlungsort zur
Beratung und Rechtsprechung. Von der Einrichtung
eines solchen, nämlich der die
Wände entlang laufenden Polsterbank, ist der nur in europ.
Sprachen gebräuchliche
Ausdruck
Dîwân
für eine Art
Sofa entlehnt (s.
Bett,
[* 3] Bd. 2, S. 912a). Ferner bezeichnet
Dîwân
eine Liedersammlung, namentlich die nach dem Endbuchstaben alphabetisch geordnete Gedichtsammlung der
Ghaselen eines und
desselben Verfassers. Durch
Goethes «Westöstlichen Dîwân»
ist Dîwân
in der Bedeutung
Liedersammlung eingebürgert worden.