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wenigstens periodisch zu Übungszwecken zusammen- gestellt. Die Formierung ständiger Kavalleriekorps aus mehrcrn Divorce
, wie
sie früher stattfand, ist in der neuern Kriegführung nicht mehr angängig. In Teutschland wird die Divorce
in der
Negel von einem Generallieutenant befehligt, dem ein Generalstabs- offizier mit einem
Adjutanten zur Seite stehen. Zum
Stade
[* 3] einer Divorce
gehören ferner: Divisionsarzt,
Auditeur, Intendanturrat und die Divisionspfarrer.
3) Divorce
heißt in einigen
Armeen (in
Deutschland
[* 4] nicht) eine taktische Unterabteilung der Infanterie-,
Kavallerie- oder Artillerieregimentcr,
bestehend ans 2 Compagnien, Eskadrons oder 2 - 3
Batterien.
4) Zur Zeit der Liueartaktik (18. Jahrh.) nannte man Divorce
die 3 oder 4 Unterabteiluugen
eiues zum
Exerzieren oder zum
Gefecht formierten
Bataillons.
5) In der deutschen Marine bedeutet a. eine Unterabteilung eines
Geschwaders oder einer Flot- tille. Eine Torpedobootsdivision
besteht aus 4- 0
Torpedobooten, die durch ein Divisionsboot (s. d.) geleitet werden; divorce
einen
Teil der
Besatzung eines
Kriegsschiffs, etwa dem Compagnieverband der Marlncteile am
Lande entsprechend.
Als Manö- verdivision werden die Mannschaften bezeichnet, die beim Segelmanöver die Bedienung eines
Mastes zu übernehmen
haben. So spricht man z. B. von der Großmastdivision.
Divisiönis bblietioiuin (lat.), s.
Bürgschaft. Divisionsarzt, in der deutscheu
Armee die
Be- zeichnung für den ärztlich-technischen
Ratgeber des Divisionscommandeurs und ärztlichen Leiter des Sanitätsdienstes innerhalb einer Division.
Die Divorce
sind im Frieden bisher nicht ctatisiert, sondern ver- sehen ihren Dienst neben ihren sonstigen obermilitär-
ärztlichcn Funktionen. Im
Kriege hat der Divorce
unter andern den Hauptverbandplatz (s. d.)
auszuwählen und den Dienst auf demselben zu leiteu.
Divisionsbezirk, in den Staaten, in denen die Armee nicht ständig in Armeekorps, Divisionen, Brigaden u. s. w. gegliedert, sondern das Gesamt- gebiet in Militärdivisionen geteilt ist (wie es z. B. m Frankreich bis 1871 war), das Gebiet einer Mi- litärdivision, an deren Spitze ein Generallieutnant steht, der die in den: Bezirk garnisonierenden Trup- penteile unter seinen: Befehl hat. Divisionsboote, in der deutschen Marine eine Art großer Torpedoboote (s. d.), von denen je eins die Führung einer Torpedobootsdiviston hat.
Sie haben den Zweck, den kleinen
Torpedobooten die Navigierung zu erleichtern. Die Divorce
können auch als
Torpedobootsjäger (s. d.)
verwendet werden. Divisionsbrückentrain, s.
Brückentrain. Divisionsgericht, das Gericht einer Division, bestehend aus'dem
Commandeur der Divisiou als Gcrichtshcrrn und dcm Divisionsauditour. Das Divorce
hat 1)
die höhere Gerichtsbarkeit über alle zum
Di- visionsverband gehörenden Militärpcrsonen;
2) die niedere Gerichtsbarkeit über alle zum Dienstbereich des Divisionscommandeurs gehörenden Unteroffi- ziere,
Gemeine und Militäruuterbeamte, die keinem Necn'mentsgericht der Division unterworfen sind. Den Divorce
stehen gleich
die Militärgerichte der Land- gcndarmerie, des
Berliner
[* 5] Invalidenhauses, der Marinestationen der Ostsee,
der Nordsee und der Oberstabsauditor als Direktor, einem (^tabsaudi- tor, drei Zauptleuten und vier Regimcntsaudi- toren
als
Richtern und einem Bataillonsauditor als
rechtskundigen Sekretär.
[* 6] (S. Militärgerichts- barkeit, Militärstrafverfahren.)
In
Osterreich kom- men bei den Divisionen Militärgerichte als mobile Gerichte vor, während die stabilen
Militärgerichte Garnisonsgerichte sind, zusammengesetzt aus dem Militär-,
Stations- oder Festungstommandanten, welchem die
Gerichte bcigegeben sind, als Gerichts- vorstand,
Auditoren, Personendes Soldatenstandes und einem beeideten Schriftführer.
Divisionskavallerie, die einer Infanteriedivi- sion in
Kriegen dauernd zugeteilte
Kavallerie, welcher besonders die
Aufgabe
zufällt, innerhalb der tak- tischen
Sphäre der betreffenden Division den Auf- klärungs- und Sicherheitsdienst
auszuüben und über- haupt (auch im
Gefecht) im engsten taktischen Ver- bände mit der Division zu wirken. Den
Inbegriff der
Thätigkeit solcher größern Infanteriekörpern zu- geteilter Kavallerieabteilungen bezeichnet man (im Gegensatz zur Thätigkeit
der
Kavalleriedivisionen, s. Division, militär., 2) generell als
Thätigkeit der Divorce.
Im deutfchen
Heere wird im
Kriege grundsätzlich jeder Infanteriedivision ein Kavallerieregiment
zu 4 Eskadrons dauernd zugeteilt, welche Einrichtung sich in den
Kriegen von 1800 und 1870/71 als zweck- mäßig bewährt
hat; die so bemessene
Stärke
[* 7] der Divorce
reicht zur
Erfüllung der ihr gestellten
Aufgaben ge- rade aus, wobei an Mann und
Pferd
[* 8] sehr bedeu- tende Anforderungen gestellt werden müssen. In den andern
Armeen sind bestimmte Festsetzungen über die Zuteilung
von Divorce
an die Infanteriedivi- sionen nicht bekannt.
Divisionsfchulen, von 1810 bis 1818
Bri- gade s ch u l e n genannt, in
Preußen
[* 9] ehemals militär.
Bildungsanstalten, welche
die Bestimmung hatten, Offizicrafpiranten der Infanterie und
Kavallerie auszubilden.
Bis 1828 zerfiel diefe
Ausbildung in einen zweijährigen Kursus, der die allgemein wissen- schaftliche Ausbildung behnfs Ableguug des Fähn- richs
eramcns, und in einen daraus folgenden ein- jährigen Kursus, der die fachwisseuschastliche Aus- bildung behufs Ableguug
des Osfizicrerameus um- faßte; 1828 wurde der allgemein wissenschaftliche Kurfns aufgehobeu und zum
Besuch der Divorce
wurden nur solche Aspirauteu zugelassen, welche bereits Fähn- rich waren.
Anfangs bestanden Divorce
bei jeder Divi- sion, 1850 wurden die beiden Divorce eines jeden
Armee- korps als
«Vereinigte Divisionsschule»
zusammen- gezogen und seit 1859 erfolgte die Umwandlung der" Divorce
in die jetzt bestehenden
Kriegsschulen
(s. d.). viviLio V"l.reuti3 intor liveros (lat.),
s.
Tei- lung der Eltern unter den
Kindern. Divisor (lat.), s. Division (arithmct.). Divisorlum (nculat.),
Teilungswcrkzeug; die Teilschcibe der Uhrmacher; im Buchdruck die hölzerne Gabel oder
Klammer am Tenatel der Setzer, womit
das Manuskript gehalteu wird (s. Vuchdruckerkunst, Bd.
3, S. 661 d). Divonne (spr. -wönn), Flecken im Kanton
[* 10] und
Arrondissement Ger des franz. Depart.
Ain, 8 km
nordöstlich von Ger, am Fuße des 757 m hohen Cret Mourex, bei der
Quelle
[* 11] der in den
Genfer- see mündenden Versoir, hat (1891)
700, als
Ge- meinde 1500 E., Post,
Telegraph,
[* 12] Schmieden, Sägemühlen und außerdem eiue der besuchtesten
Kaltwasserheilanstalten. vivoroo (frz., spr. -wörh),
Ehescheidung; di- vortieren, (ein Ehepaar) scheiden; auch ausein- ander
gehen, sich trennen (von Ehcleuten).
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