Disziplina
rvergehen,
diejenigen
Vergehen der Beamten, welche nicht im gerichtlichen
Strafverfahren, sondern im Disziplinarweg
verfolgt und geahndet werden (s.
Disziplinargewalt).
Disziplinarvergehen
19 Wörter, 179 Zeichen
Disziplinarvergehen,
diejenigen
Vergehen der Beamten, welche nicht im gerichtlichen
Strafverfahren, sondern im Disziplinarweg
verfolgt und geahndet werden (s.
Disziplinargewalt).