Disziplinarhof
,
in
Preußen
[* 2] eine zur
Entscheidung von Disziplina
rsachen der vom König oder von
den
Ministern angestellten Beamten eingesetzte Behörde in
Berlin.
[* 3]
Für das
Deutsche Reich
[* 4] tritt zur zweitinstanzlichen
Entscheidung
in Disziplina
rstrafsachen gegen
Reichsbeamte ein Disziplinarhof
in
Leipzig
[* 5] zusammen, bestehend aus Mitgliedern des
Reichsgerichts und des
Bundesrats (s.
Disziplinargewalt).