Dispositīv
(lat.), bestimmend, anordnend. Im Staatsbudget nennt man dispositiv
denjenigen
Teil, welcher für die
Verwaltung bindende Bestimmungen enthält.
Seite 17.256 (Ergänzungs-) Band
Dispositiv
18 Wörter, 149 Zeichen
(lat.), bestimmend, anordnend. Im Staatsbudget nennt man dispositiv
denjenigen
Teil, welcher für die
Verwaltung bindende Bestimmungen enthält.