Dispositīv
(lat.), bestimmend, anordnend. Im Staatsbudget nennt man dispositiv denjenigen Teil, welcher für die Verwaltung bindende Bestimmungen enthält.
Seite 17.256 (Ergänzungs-) Band
18 Wörter, 149 Zeichen
(lat.), bestimmend, anordnend. Im Staatsbudget nennt man dispositiv denjenigen Teil, welcher für die Verwaltung bindende Bestimmungen enthält.