Dispositio
nsstand,
s. Disposition.
Dispositionsstand
3 Wörter, 35 Zeichen
Dispositionsstand,
s. Disposition.
Dispensary - Dispositi
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Seite 4.1018.Disposition
(lat.), Anordnung, Einteilung, Plan, Entwurf;
Dispositionsfähig - Di
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Seite 4.1019. Anlage, Geneigtheit zu etwas etc.
So ist Disposition
in der Rhetorik die logische und
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sachgemäße Anordnung des Stoffs einer Abhandlung oder Rede; im militärischen Sinn der Plan, nach welchem ein Marsch, ein Manöver,
ein Gefecht von Truppenabteilungen ausgeführt werden soll. In letzterm Sinn muß die Disposition
vor allem klar und bestimmt gefaßt
lein; sie enthält unter anderm die Einteilung der Truppen, die Absicht des Kommandierenden, die Aufträge
für die einzelnen Unterabteilungen und die Bestimmung der Zeit für den Abmarsch oder Angriff, auch Nachrichten über den
Feind, den Ort, wohin alle Meldungen, Verwundete zu schicken, u. dgl.
Eine Disposition
wird schriftlich nur für solche Truppenverbände ausgegeben, welche der Befehlshaber in ihrer Thätigkeit nicht mehr
mit eignen Augen übersehen kann, also etwa von der Division aufwärts; bei kleinern Abteilungen genügt
der mündliche »Befehl«.
Größere oder selbständig operierende Korps, deren Lage seitens der Armeeleitung nicht genug übersehen werden kann, um ihnen
eine bestimmte Disposition
vorzuschreiben, erhalten als Richtschnur für ihr Verhalten nur allgemeine Direktiven (s. d.). In der Psychologie
bedeutet Disposition
s. v. w. Gemütsstimmung, Geneigtheit zu etwas, in der Medizin s. v. w. Anlage (zu einer Krankheit). In der Rechtswissenschaft
versteht man unter Disposition
jede Verfügung über einen vermögensrechtlichen Gegenstand und unterscheidet dabei zwischen Disposition
unter
Lebenden, wie Kauf, Schenkung etc., und Disposition
auf den Todesfall oder letztwillige Disposition, wie
Testament, Erbvertrag u. dgl.; daher Dispositio
nsfähigkeit,
die Befugnis, derartige Verfügungen zu treffen.
Gehör (Helmholt
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Gehör.
Der Mangel dieser Dispositio
nsfähigkeit kann ein absoluter oder ein relativer sein; ersteres insofern, als einer Person die
Fähigkeit zum selbständigen Abschluß von Rechtsgeschäften überhaupt entzogen ist, wie Unmündigen, Wahnsinnigen, notorischen
Verschwendern und sonstigen unter Kuratel stehenden Personen. Relativ, d. h. in Ansehung eines bestimmten
Gegenstandes, eines Rechts oder einer Sache, dispositio
nsunfähig ist eine Person dann, wenn jener Gegenstand ihrer rechtlichen
Macht nicht unterworfen oder die betreffende Sache überhaupt der Privatdisposition
entzogen ist, wie z. B. ein öffentliches
Gewässer. - Im Staatsdienst bedeutet Stellung zur Disposition
(im Gegensatz zum aktiven Dienst und zur gänzlichen
Pensionierung) s. v. w. Versetzung in den zeitweiligen Ruhestand, welche regelmäßig eine Gehaltsverminderung zur Folge hat
und bei Richterbeamten vermöge des Prinzips der Unabhängigkeit der Gerichte nur mit Zustimmung des Richters oder doch nach
vorgängigem Gehör
[* 5] desselben und nach Ansetzung eines besonders normierten Verfahrens erfolgen kann.
Über die Versetzung der Offiziere in den Dispositionsstand s. Offizier. Die gebräuchliche Abkürzung für
ein solches Verhältnis ist »z. D.« (zur Disposition
),
im Gegensatz zu »a. Disposition«
(außer Dienst). In Frankreich heißen »in Disponibilität«
diejenigen aktiven Generale, welche kein dauerndes Kommando haben, sondern zur Verfügung des Kriegsministers stehen. Die Offiziere,
welche in Deutschland
[* 6] als »z. D.« befindlich bezeichnet sind, werden in Frankreich wie in Österreich
[* 7] als
»in Reserve« in den Listen geführt.