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Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), einer, der über eine
Sache verfügt (disponiert), besonders der mit
Vollmacht (procura) versehene
Stellvertreter eines Handlungshauses, welcher befugt ist, im
Namen des Eigentümers der
Handelsniederlassung
und für dessen Rechnung das
Handelsgeschäft zu betreiben und
per procura die
Firma zu zeichnen. Vgl.
Faktor und
Prokurist.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(lat.), der, welcher von dem Eigentümer zur Leitung seines
kaufmännischen oder
Fabrikgeschäfts angestellt ist.
Hat derselbe Prokura (s. d.) erhalten, so wird er Prokurist genannt.
Aus dem Wörterbuch
Nr. | Ergebnis | Disponént |
1 | | Dis|po|nent, der; -en, -en [zu lat. disponens (Gen.: disponentis), 1. Part. von: disponere, →disponieren]: 1. ... |
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