Diskontinuität
(lat.), Mangel an Zusammenhang,
Verbindung. - Im parlamentarischen Sprachgebrauch versteht man unter
dem
Prinzip der Diskontinuität
den
Grundsatz, wonach jede
Session einer parlamentarischen
Körperschaft für sich ein
abgeschlossenes und selbständiges Ganze bildet.
Daher müssen Gesetzesvorlagen, welche in der abgelaufenen
Session nicht erledigt
wurden, in der folgenden
Session neu eingebracht werden, wofern die
Regierung daran festhält, dasselbe gilt von
Anträgen und
Petitionen; auch können die
Arbeiten einer
Kommission des
Parlaments aus der einen
Session nicht in der nächsten
einfach wieder aufgenommen und fortgesetzt werden.