Diskonten
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s. Diskont.
Diskonten
3 Wörter, 23 Zeichen
Diskonten,
s. Diskont.
(Diskonto, franz. Escompte, engl. Discount, ital. Sconto), der einem Gläubiger an dem Nennbetrag seiner Forderung bei der Auszahlung gemachte Abzug. Insbesondere wird das Wort Diskont angewandt bei in kurzen Fristen fälligen Schulden, vorzüglich bei Wechselschulden, so daß im Geschäftsleben unter Diskontieren schlechthin der Ankauf eines noch nicht verfallenen Wechsels verstanden wird, während Diskonthäuser Geschäfte sind, welche sich gewerbsmäßig mit dem Diskontieren von Wechseln befassen.
Die Bezeichnung Diskont rührt von der eigentümlichen Art der Berechnung her. Man bezeichnet ihn, wie auch sonst die Zinsen, in Prozenten, aber nicht in Prozenten der vom Gläubiger gegebenen Summe, also des Kaufpreises des Wechsels, sondern von der rückzuzahlenden Summe vom Betrag des Wechsels. Nach dem in der kaufmännischen Rechenkunst üblichen Ausdruck kann man sagen, daß der Diskont nicht »auf 100«, sondern »im 100« berechnet wird, so daß gleichsam beim Verkauf eines Wechsels die Zinsen schon im voraus am Diskontotag (Verkaufstag) entrichtet werden.
Wenn z. B. ein in drei Monaten fälliger Wechsel auf 500 Mk. zu 4 Proz. diskontiert wird, so erhält der Wechselinhaber nur 495 Mk.; es werden ihm ¼ (drei Monate) × 4 × 5 Mk. abgezogen. Derjenige, der diskontieren läßt, ist von dem Interesse geleitet, durch thunlichst rasche Versilberung seines Wechselversprechens neue Kapitalien für den Weiterbetrieb seines Geschäfts zu gewinnen. Indem so das Diskontieren mit Hilfe von augenblickliche Verwendung suchenden Mitteln einen ununterbrochenen Betrieb ermöglicht, gewinnt es auch eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung.
Dasselbe wird natürlich nicht vom Wechselschuldner selbst, sondern von einer Mittelsperson besorgt, die ein Geschäft daraus macht. Als Nebengeschäft betreiben es zuweilen Unternehmungen, die vorübergehend große Geldsummen einnehmen, für die sie in kürzerer Zeit wieder Verwendung haben, um in der Zwischenzeit die Zinsen nicht zu verlieren (Eisenbahn- und Versicherungsgesellschaften), als Hauptgeschäft Bankiers, Bankanstalten (Diskonto-, Eskomptebanken); letztere besonders, um ihre kurz befristeten Depositen nutzbar zu machen. Zu diesem Behuf wird von den größern Instituten an bedeutenderen Bankplätzen von Zeit zu Zeit ein bestimmter Satz aufgestellt, zu welchem diskontiert zu werden pflegt (Platzdiskont, der an einem Börsenort gerade herrschende Diskontsatz). Je sicherer der eigentliche Wechselgläubiger (Acceptant) ist, desto leichter können Wechsel auch unter diesem Satz, Diskontsatz oder Diskont schlechtweg, angebracht werden.
Der Diskontsatz, dem andre als die großen Bankanstalten zu folgen pflegen, und der in der Regel ⅛ oder ¼ niedriger als der Bankdiskont zu sein pflegt, heißt Privatdiskont. Die Ausnutzung des Unterschieds in dem Bankdiskont verschiedener Plätze heißt Diskontarbitrage. Die Diskonthöhe hängt im allgemeinen von den Umständen ab, welche den Zinsfuß bestimmen, dann von der augenblicklichen Dringlichkeit des Begehrs und des Angebots von Bargeld. In normalen Fällen ist der Diskont niedriger als der landesübliche Zinsfuß, was im wesentlichen auf die Wechselstrenge und die dadurch gebotene Sicherheit sowie darauf zurückzuführen ist, daß der Wechsel verfügbare Geldbestände auf kurze Zeit zinstragend anzulegen gestattet. In Fällen der Geldknappheit jedoch, in welchen anderweit nicht zu erlangendes Bargeld zum unerläßlichen Mittel wird, die wirtschaftliche Existenz zu behaupten, oder wenn augenblicklich günstige Konjunkturen rasch ausgenutzt werden sollen, kann der Diskont sehr stark in die Höhe gehen. So kann denn auch der Diskont sehr stark je nach dem Wechsel der Konjunkturen schwanken.
Aus gleichen Gründen ist seine Höhe von Land zu Land mehr verschieden als die des landesüblichen Zinsfußes. Der Diskonteur, d. h. also der Diskontierende (Diskontgeber), diskontiert oft nur Wechsel, damit dieselben durch Hinzufügung seines Indossaments die dritte Unterschrift erhalten, ohne welche Wechsel in der Regel bei größern Bankanstalten nicht diskontiert zu werden pflegen. In diesem Fall muß sich der Wechselinhaber entweder einen etwas höhern als den gewöhnlichen Diskontsatz oder eine besondere Vergütung an denselben gefallen lassen.
Größere Bankanstalten nehmen eine geringere Provision (½ Proz. bei Wechselschuldnern über See, sonst ¼, ⅛ Proz., oft nur 1 pro Mille), stellen aber höhere Anforderungen an den Wechsel, indem etwa der diskontable, d. h. der statutengemäß zur Diskontierung zulässige, Wechsel wenigstens 2-3 gute Unterschriften tragen, nicht über eine bestimmte Zeit (meist drei Monate) laufen darf. Der Diskonteur kann nicht immer die diskontierten Wechsel, die man kurzweg auch Diskonten nennt, bis zum Fälligkeitstermin liegen lassen; er gibt wieder Diskonten, oder er ¶
rediskontiert, indem er zu noch größern Kapitalkräften geht, welche Diskonten nehmen (diskontieren); das sind zumeist die Notenbanken, denen das Liegenlassen der Wechsel bis zum Verfalltag gesetzlich dadurch erleichtert ist, daß sie an Stelle von Bargeld mit Zahlungsversprechen auf sich (Banknoten) zahlen (vgl. Banken). Das Bestreben dieser Institute, mit ihren auf solche Art elastischen Mitteln den Anforderungen des diskontierenden Geschäftspublikums zu entsprechen, ist die Diskontpolitik; ihr Werkzeug ist das Hinauf- und Heruntersetzen des Diskontsatzes, Abkürzen der Verfallzeit der Wechsel etc. Sie erhöhen den Diskontsatz bei starkem Begehr nach Diskontierung von Wechseln und halten dadurch den nötigen Geldvorrat im Land zurück.
Bei relativem Geldüberfluß erniedrigen sie ihn wieder, reizen dadurch zum Angebot von Wechseln und zur Belebung der Geschäftsthätigkeit. Der Zins, welcher bei Verpfändung (Lombardieren) von Wertpapieren von den Banken berechnet wird, heißt Lombarddiskont. Derselbe ist in der Regel 1 Proz. höher als der Wechseldiskont. Eskomptieren, diskontieren nennt man auch wohl im Geschäftsleben die Berücksichtigung von wahrscheinlich eintretenden Ereignissen, welche einen Einfluß auf den Kurs ausüben werden.