Diskont
(Diskonto
, franz.
Escompte, engl. Discount, ital.
Sconto), der einem
Gläubiger an dem Nennbetrag seiner
Forderung
bei der Auszahlung gemachte Abzug. Insbesondere wird das
Wort Diskont
angewandt bei in kurzen
Fristen fälligen
Schulden, vorzüglich
bei Wechselschulden, so daß im Geschäftsleben unter
Diskontieren schlechthin der Ankauf eines noch nicht verfallenen
Wechsels
verstanden wird, während Diskont
häuser
Geschäfte sind, welche sich gewerbsmäßig mit dem
Diskontieren von
Wechseln befassen.
Die Bezeichnung Diskont
rührt von der eigentümlichen Art der Berechnung her. Man bezeichnet
ihn, wie auch sonst die
Zinsen, in
Prozenten, aber nicht in
Prozenten der vom
Gläubiger gegebenen
Summe, also des Kaufpreises
des
Wechsels, sondern von der rückzuzahlenden
Summe vom Betrag des
Wechsels. Nach dem in der kaufmännischen
Rechenkunst üblichen
Ausdruck kann man sagen, daß der Diskont
nicht »auf 100«, sondern
»im 100« berechnet wird, so daß gleichsam beim Verkauf eines
Wechsels die
Zinsen schon im voraus am Diskontotag
(Verkaufstag)
entrichtet werden.
Wenn z. B. ein in drei
Monaten fälliger
Wechsel auf 500 Mk. zu 4 Proz. diskontiert
wird, so erhält
der Wechselinhaber nur 495 Mk.; es werden ihm ¼ (drei
Monate) × 4 × 5 Mk. abgezogen.
Derjenige, der diskont
ieren läßt,
ist von dem
Interesse geleitet, durch thunlichst rasche Versilberung seines Wechselversprechens neue Kapitalien für den Weiterbetrieb
seines
Geschäfts zu gewinnen. Indem so das
Diskontieren mit
Hilfe von augenblickliche Verwendung suchenden
Mitteln einen ununterbrochenen Betrieb ermöglicht, gewinnt es auch eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung.
Dasselbe wird natürlich nicht vom Wechselschuldner selbst, sondern von einer Mittelsperson besorgt, die ein
Geschäft daraus
macht. Als
Nebengeschäft betreiben es zuweilen
Unternehmungen, die vorübergehend große Geldsummen einnehmen, für die sie
in kürzerer Zeit wieder Verwendung haben, um in der Zwischenzeit die
Zinsen nicht zu verlieren
(Eisenbahn-
und Versicherungsgesellschaften), als Hauptgeschäft
Bankiers, Bankanstalten (Diskonto-
, Eskomptebanken); letztere besonders,
um ihre kurz befristeten
Depositen nutzbar zu machen. Zu diesem Behuf wird von den größern
Instituten an bedeutenderen Bankplätzen
von Zeit zu Zeit ein bestimmter
Satz aufgestellt, zu welchem diskontiert
zu werden pflegt (Platzdiskont,
der an einem Börsenort gerade herrschende Diskontsatz
). Je sicherer der eigentliche Wechselgläubiger (Acceptant) ist, desto
leichter können
Wechsel auch unter diesem
Satz, Diskontsatz
oder Diskont schlechtweg, angebracht werden.
Der Diskontsatz
, dem andre als die großen Bankanstalten zu folgen pflegen, und der in der
Regel ⅛ oder
¼ niedriger als der Bankdiskont
zu sein pflegt, heißt Privatdiskont. Die Ausnutzung des Unterschieds in dem Bankdiskont
verschiedener
Plätze heißt
Diskontarbitrage. Die Diskonthöhe hängt im allgemeinen von den Umständen ab, welche den
Zinsfuß
bestimmen, dann von der augenblicklichen Dringlichkeit des
Begehrs und des
Angebots von Bargeld. In normalen
Fällen ist
der Diskont niedriger als der landesübliche
Zinsfuß, was im wesentlichen auf die
Wechselstrenge und die dadurch gebotene Sicherheit
sowie darauf zurückzuführen ist, daß der
Wechsel verfügbare Geldbestände auf kurze Zeit zinstragend anzulegen gestattet.
In
Fällen der Geldknappheit jedoch, in welchen anderweit nicht zu erlangendes Bargeld zum unerläßlichen
Mittel wird, die
wirtschaftliche
Existenz zu behaupten, oder wenn augenblicklich günstige
Konjunkturen rasch ausgenutzt werden sollen, kann
der Diskont sehr stark in die
Höhe gehen. So kann denn auch der Diskont sehr stark je nach dem
Wechsel der
Konjunkturen schwanken.
Aus gleichen Gründen ist seine Höhe von Land zu Land mehr verschieden als die des landesüblichen Zinsfußes. Der Diskonteur, d. h. also der Diskontierende (Diskontgeber), diskontiert oft nur Wechsel, damit dieselben durch Hinzufügung seines Indossaments die dritte Unterschrift erhalten, ohne welche Wechsel in der Regel bei größern Bankanstalten nicht diskontiert zu werden pflegen. In diesem Fall muß sich der Wechselinhaber entweder einen etwas höhern als den gewöhnlichen Diskontsatz oder eine besondere Vergütung an denselben gefallen lassen.
Größere Bankanstalten nehmen eine geringere Provision (½ Proz. bei Wechselschuldnern über See, sonst ¼, ⅛ Proz., oft nur 1 pro Mille), stellen aber höhere Anforderungen an den Wechsel, indem etwa der diskontable, d. h. der statutengemäß zur Diskontierung zulässige, Wechsel wenigstens 2-3 gute Unterschriften tragen, nicht über eine bestimmte Zeit (meist drei Monate) laufen darf. Der Diskonteur kann nicht immer die diskontierten Wechsel, die man kurzweg auch Diskonten nennt, bis zum Fälligkeitstermin liegen lassen; er gibt wieder Diskonten, oder er ¶
mehr
rediskontiert, indem er zu noch größern Kapitalkräften geht, welche Diskonten nehmen (diskontieren); das sind zumeist die Notenbanken, denen das Liegenlassen der Wechsel bis zum Verfalltag gesetzlich dadurch erleichtert ist, daß sie an Stelle von Bargeld mit Zahlungsversprechen auf sich (Banknoten) zahlen (vgl. Banken). Das Bestreben dieser Institute, mit ihren auf solche Art elastischen Mitteln den Anforderungen des diskontierenden Geschäftspublikums zu entsprechen, ist die Diskontpolitik; ihr Werkzeug ist das Hinauf- und Heruntersetzen des Diskontsatzes, Abkürzen der Verfallzeit der Wechsel etc. Sie erhöhen den Diskontsatz bei starkem Begehr nach Diskontierung von Wechseln und halten dadurch den nötigen Geldvorrat im Land zurück.
Bei relativem Geldüberfluß erniedrigen sie ihn wieder, reizen dadurch zum Angebot von Wechseln und zur Belebung der Geschäftsthätigkeit. Der Zins, welcher bei Verpfändung (Lombardieren) von Wertpapieren von den Banken berechnet wird, heißt Lombarddiskont. Derselbe ist in der Regel 1 Proz. höher als der Wechseldiskont. Eskomptieren, diskontieren nennt man auch wohl im Geschäftsleben die Berücksichtigung von wahrscheinlich eintretenden Ereignissen, welche einen Einfluß auf den Kurs ausüben werden.