Direktorium
(lat.), eine oder mehrere
Personen
(Ausschuß), welchen durch
Wahl oder höhere Bestimmung
die Leitung eines
Geschäfts, einer Anstalt,
Gemeinschaft etc.
übertragen ist.
Historisch merkwürdig ist das Direktorium
(Directoire)
in
Frankreich, eine auf die
Verfassung vom gegründete und 27. Okt. eingesetzte Behörde von fünf Mitgliedern, welche
bis zum 9. Nov. (18.
Brumaire) 1799 die Oberherrschaft in
Frankreich innehatte. Auch das
Programm, nach welchem
eine offizielle
Feier oder ein sonstiger öffentlicher
Akt vor sich gehen soll, wird Direktorium
genannt.