(diplōma, griech.), eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel;
bei den
Römern im allgemeinen eine amtliche
Ausfertigung, namentlich eine durch
Unterschrift und
Siegel beglaubigte
Urkunde.
In dieser Bedeutung war das
WortDiplom während des ganzen
Mittelalters nicht mehr gebräuchlich, denn alle jene
Staatsschriften,
welche jetzt Gegenstand der
Urkundenlehre oder sogen.
Diplomatik sind, wurden damals mit
Charta,
Pagina,
Literae etc. bezeichnet.
Erst im 17. Jahrh. kam das
WortDiplom wieder in
Aufnahme, und zwar führte es
Mabillon (durch ein Werk
»De re diplomatica«) in den
wissenschaftlichen Sprachgebrauch und
Joachim in die
deutsche Sprache ein. Es bedeutete damals alle amtlichen
geschichtlichen Aufzeichnungen, besonders solche, welche einer ältern Zeit angehörten. Seitdem die
Diplomatik deutsche Bearbeiter
gefunden, ist das
WortUrkunde für Diplom herrschend geworden; dagegen erhielt Diplom die Bedeutung einer solchen schriftlichen
Erklärung, welche zur
Beglaubigung irgend eines Vorgangs oder Beschlusses von seiten der dabei beteiligten
Personen absichtlich
und beweiskräftig ausgestellt worden ist. In engerer Bedeutung sind DiplomeUrkunden über Erteilung
akademischer
Würden, des adligen
Standes oder über die
Aufnahme in
gelehrte Gesellschaften. Diplomatarium
(Chartularium), eine
Sammlung von
Abschriften oder
Abdrücken alter
Urkunden.
(grch.), ursprünglich zunächst ein aus zwei Täfelchen zusammengefügtes Schriftstück,
dann aber ohne Rücksicht auf die Form bei den Römern gegen Ende der Republik und besonders während
der Kaiserzeit ein von den Kaisern selbst oder höhern Staatsbeamten ausgefertigtes Schreiben, durch welches einzelnen Personen
gewisse Vorrechte oder Vorteile zuerteilt wurden. Insbesondere hießen Diplom diejenigen Empfehlungsschreiben, durch welche Kurieren
und andern Personen, die im öffentlichen Auftrage reisten, auf den Stationen die nötigen Beförderungsmittel
und Reisebedürfnisse zur Verfügung gestellt wurden. Im Mittelalter verschwand das Wort gänzlich aus der Geschäftssprache,
denn die Urkunden, deren wissenschaftlicher Bearbeitung später die Diplomatik ihren Namen verdankte, wurden damals mit den
Namen charta, pagina, literae, cedula, dann im Deutschen mit Brief (s. d.) und mit Übertragung des ursprünglich
die Persönlichkeit eines Zeugen bedeutenden «Urchund» auf das geschriebene
Zeugnis, Urkundbrief, Urkunde bezeichnet.
Erst bei den Streitigkeiten über die Echtheit einzelner Urkunden im 17. Jahrh. kam das Wort wieder in Gebrauch, woraus es
von Mabillon in den wissenschaftlichen Sprachgebrauch (s. Diplomatik) und von Joachim in die deutsche Sprache
eingeführt wurde. Mabillon verstand unter diploma alle amtlichen Urkunden, insbesondere aus älterer Zeit. Da er aber in seinem
Werke vorzugsweise nur von königlichen Diplom gehandelt hatte, so gab dies später Veranlassung, nur Ausfertigungen der Könige
und Kaiser als diplomata zu betrachten, die Anfertigungen der Päpste aber bullae und brevia, die geringerer
Personen geistlichen und weltlichen Standes literae zu nennen. Andere wollten den Begriff des Diplom auf mit einem öffentlichen
Siegel versehene Schriften, andere auf Schriften etwa bis zu Ende des 15. Jahrh., noch andere auf Pergamentschriften beschränkt
wissen. Seitdem die Diplomatik in deutscher Sprache
[* 3] bearbeitet und für diploma das Wort Urkunde eingeführt
wurde, erweiterte sich wieder der Begriff des Wortes Diplom oder Urkunde, jedoch in sehr schwankender und ungehöriger Weise.
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mehr
Die wissenschaftlich geschulten Archivare der neuesten Zeit beschränken jedoch den Begriff der Urkunde (wofür nur noch selten
das Wort Diplom gebraucht wird) auf diejenigen im Wege der Geschäftsführung entstandenen Schriften, die zur Erinnerung oder Beglaubigung
irgend eines Beschlusses oder Vorgangs von seiten der dabei Beteiligten mit Absicht und in einer Form
aufgesetzt sind, welche ihnen Beweis- und Rechtskraft oder Gesetzesgeltung verleihen. Breßlau bezeichnet als Urkunden «schriftliche,
unter Beobachtung bestimmter, wenn auch nach Verschiedenheit von Person, Ort, Zeit und Sache wechselnder Formen aufgezeichnete
Erklärungen, welche bestimmt sind, als Zeugnisse über Vorgänge rechtlicher Natur zu dienen».
Alle übrigen, in den Archiven niedergelegten Schriftstücke werden unter dem NamenAkten (s. d.) zusammengefaßt.
Das Wort Diplom selbst hat sich gegenwärtig nur in beschränkterer Bedeutung für Dokumente erhalten, durch welche
der Staat oder eine Behörde an Private eine Auszeichnung verleiht (Adelsdiplom, Doktordiplom); Urkunde bezeichnet im öffentlichen
Leben heute staats- und privatrechtliche Dokumente (Verfassungs-, Vertrags-, Schuldurkunde); wo es sich
dagegen um Verleihung eines Rechts oder einer Stellung durch den Staat oder eine Behörde an Private handelt, spricht man von
Patent (Offizierspatent, Erfindungspatent). Über die einschlägige Litteratur s. Diplomatik.