Diplōm
(diplōma, griech.), eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel;
bei den
Römern im allgemeinen eine amtliche
Ausfertigung, namentlich eine durch
Unterschrift und
Siegel beglaubigte
Urkunde.
In dieser Bedeutung war das
Wort Diplom
während des ganzen
Mittelalters nicht mehr gebräuchlich, denn alle jene
Staatsschriften,
welche jetzt Gegenstand der
Urkundenlehre oder sogen.
Diplomatik sind, wurden damals mit
Charta,
Pagina,
Literae etc. bezeichnet.
Erst im 17. Jahrh. kam das
Wort Diplom
wieder in
Aufnahme, und zwar führte es
Mabillon (durch ein Werk
»De re diplom
atica«) in den
wissenschaftlichen Sprachgebrauch und
Joachim in die
deutsche Sprache ein. Es bedeutete damals alle amtlichen
geschichtlichen Aufzeichnungen, besonders solche, welche einer ältern Zeit angehörten. Seitdem die
Diplomatik deutsche Bearbeiter
gefunden, ist das
Wort
Urkunde für Diplom
herrschend geworden; dagegen erhielt Diplom die Bedeutung einer solchen schriftlichen
Erklärung, welche zur
Beglaubigung irgend eines Vorgangs oder Beschlusses von seiten der dabei beteiligten
Personen absichtlich
und beweiskräftig ausgestellt worden ist. In engerer Bedeutung sind Diplome
Urkunden über Erteilung
akademischer
Würden, des adligen
Standes oder über die
Aufnahme in
gelehrte Gesellschaften. Diplom
atarium
(Chartularium), eine
Sammlung von
Abschriften oder
Abdrücken alter
Urkunden.
Vgl. Leist, Urkundenlehre (Leipz. 1882).