Diorāma
malerische Schaustellung, bei welcher die nach den Tageszeiten wechselnde Beleuchtung [* 2] durch künstliche Lichteffekte nachgeahmt und das Ganze wohl auch durch erscheinende und verschwindende Staffage belebt wird. Eine derartige Schaustellung gab zuerst Daguerre 1822 in Paris. [* 3] Die Einrichtung ist folgende. Ein möglichst durchsichtiger Stoff, z. B. Schirting, ist auf beiden Seiten mit dem nämlichen Objekt, z. B. einer Landschaft, bemalt, und zwar zeigt die eine Seite dasselbe so, wie es bei auffallendem Lichte, die andre, wie es bei der Dämmerung oder auch beim Mondschein sich zeigen würde.
Dieses Doppelbild wird in einen Rahmen gespannt, welcher einem Fenster gegenübersteht, das durch mehrere Läden verschlossen werden kann, und über welchem ein andres Fenster befindlich ist, dessen Licht [* 4] aber durch eine Scheidewand verhindert ist, auf die hintere Seite des Gemäldes zu fallen. Dagegen werden die durch das zweite Fenster hereinfallenden Lichtstrahlen durch einen gehörigen Orts angebrachten Spiegel [* 5] so reflektiert, daß sie die vordere Seite des Gemäldes beleuchten können.
Hat nun der Zuschauer diese eine Zeitlang beschaut, so wird mittels eines
Mechanismus ein sich geräuschlos auf zwei
Schienen
bewegender
Schirm in der
Weise zwischen den
Spiegel und das Gemälde gebracht, daß die durch das obere
Fenster hereinfallenden und durch den
Spiegel reflektierten Lichtstrahlen die vordere Seite des Gemäldes nicht mehr treffen
können. Da gleichzeitig die das untere
Fenster verschließenden
Läden geöffnet werden, so kann das
Bild nun bei direkt durchfallendem
Licht betrachtet werden, und indem man das
Licht durch farbige
Gläser gehen läßt, erzielt man noch einen
beliebigen Farbenton, z. B.
Morgen- und
Abendröte. In
Deutschland
[* 6] hat namentlich
Gropius in
Berlin
[* 7] das Diorama
zu hoher Vollkommenheit
gebracht.