Diözēse
(Diözes, griech. dioikēsis), ursprünglich ein Distrikt, der zu einer Provinz geschlagen und vom Statthalter der letztern mit verwaltet wurde, besonders in Kleinasien; seit Konstantin d. Gr. Unterabteilung der Präfektur. Wie an der Spitze der letztern ein Präfekt stand, so verwaltete die Diözese meist ein Vicarius (mitunter auch ein Prokonsul oder Comes). In der kirchlichen Sprache ist Diözese der Jurisdiktionsbezirk eines Erzbischofs, später auch der eines Bischofs. Derjenige Geistliche, welcher an einem Orte die bischöfliche Jurisdiktion ausübt, wird Diözesan genannt. Eine geschichtliche Darstellung der alten »Diözesan- und Gaugrenzen Norddeutschlands« lieferte H. Böttger (Hannov. 1874). In der protestantischen Kirche ist Diözese der Bezirk, über welchen ein Superintendent oder Dekan die kirchliche Aufsicht führt. Die zu einer Diözese gehörigen Gemeinden oder Geistlichen heißen Diözesanen; der Vorsteher einer Diözese (Ephorus, Superintendent, Dekan) führt vorzugsweise den Titel Diözesan. Die ganze Einrichtung wird als Diözesanverfassung bezeichnet.