Diözēse
(Diözes, griech. dioikēsis), ursprünglich ein
Distrikt, der zu einer
Provinz geschlagen und vom
Statthalter
der letztern mit verwaltet wurde, besonders in
Kleinasien; seit
Konstantin d. Gr. Unterabteilung der Präfektur. Wie an der
Spitze der letztern ein
Präfekt stand, so verwaltete die Diözese
meist ein Vicarius (mitunter auch ein
Prokonsul
oder
Comes). In der kirchlichen
Sprache
[* 2] ist Diözese
der Jurisdiktionsbezirk eines
Erzbischofs, später auch der eines
Bischofs.
Derjenige
Geistliche, welcher an einem
Orte die bischöfliche
Jurisdiktion ausübt, wird Diözesan genannt. Eine geschichtliche
Darstellung der alten »Diözesan- und Gaugrenzen Norddeutschlands«
lieferte H.
Böttger (Hannov. 1874). In der protestantischen
Kirche ist Diözese
der
Bezirk, über welchen ein
Superintendent oder
Dekan die kirchliche
Aufsicht führt. Die zu einer Diözese
gehörigen
Gemeinden oder
Geistlichen heißen Diözesanen;
der Vorsteher einer Diözese
(Ephorus,
Superintendent,
Dekan) führt vorzugsweise den
Titel Diözesan. Die ganze Einrichtung wird als
Diözesanverfassung bezeichnet.