alles, was sich denken läßt oder Gegenstand des
Bewußtseins werden kann, also auch der
reine
Begriff;
im engern
Sinn ein
Begriff, dem
Realität, Wirklichkeit zukommt, dann auch das Wirkliche in seiner Unabhängigkeit
vom
Denken. In diesem
Sinn fragt die
Metaphysik, was die
Dinge
»an sich« sind, u. beantwortet diese
Frage auf die verschiedenste
Weise.
Echtes Ding nannte man eine Hauptversammlung, zu welcher sich alle Dingpflichtigen, d. h.
alle
Freien, einfinden mußten, während beim
Nachding nur die Beteiligten erschienen.
Ungebotenes Ding war die regelmäßige
Versammlung, welche fast allenthalben dreimal des
Jahrs (die Hauptversammlung fiel in den
Herbst: Herbstding)
nach vorhergegangener
Auslegung, d. h.
Ladung, gehegt, d. h. gehalten wurde; außerdem fanden noch außerordentliche Dinge
statt, zuweilen auch
Botdinge genannt, obwohl dieser
Ausdruck gewöhnlich s. v. w.
Bußding, d. h. eine solche Versammlung,
welche bei
Strafe besucht werden mußte, bedeutet.
Der Dingplatz, die
Dingstätte,
war in den ältesten
Zeiten ein ehemaliger Opferplatz unter freiem
Himmel,
[* 4] auf einem
Hügel oder unter heiligen
Bäumen. Die
Fürsten hatten ihren Platz auf einem
Stein (Dingstein); ihn umstanden die
Männer, mit
Helm undSchwert bewehrt, die
Schilde wurden an
Bäumen aufgehängt. Die
Richter erhielten einen freien Trunk
(Bot-,
Boten-, Bodenwein). Im
Mittelalter war das Ding nur noch
Gericht. Der
Ort, wo es gehalten wurde, hieß Dingstuhl
(Dingbank, Dingstatt, Dingstelle) und war zuweilen durch
Rolandssäulen ausgezeichnet.
Nach den verschiedenen
Distrikten, für welche das Ding zusammentrat, hieß es
Landding, Goding (Gauding),
Burgding. Eine Gerichtsstelle
für Erbzinsverhältnisse hieß Dinghof
(Hubengericht), der
Herr eines solchen Dinghofsherr (Dinggraf), der unter
Beisitz der
Dinghofsleute (Hubner), d. h.
Besitzer von
Erbgütern
(Dinggüter), selbst
Gericht hielt oder durch einen Beamten
(Dingvogt) halten
ließ. Der einem Dingstuhl Unterworfene hieß dingstellig, dingpflichtig, die vor denselben gehörige
Klage dingstellige
Sache
oder
Klage, ein dem
Gericht Entflohener dingflüchtig. Den Dingstühlen stand Unverletzlichkeit (Dingfriede) zu.
Dein Herz wird verkehrte Dinge reden,Spr. 23, 33. Wenn sie übel thun, sind sie guter Dinge,
Jer. 11, 15. Des Dings ist viel, was sie Zu halten haben,
Marc. 7, 4. Die Menschen werden verschmachten vor Warten der Dinge,
Luc. 21, 26. Wie würdet ihr glauben, wenn ich euch von himmlischen Dingen sagen würde,
Joh. 3, 12. Und hielten
alle Dinge gemein,
Apg. 2, 44. Einem jüdischen Manne ein ungewohnt Ding ist,
Apg. 10,28. Enthält sich alles Dinges,
1 Cor.
9, 25. Daß ihr in allen Dingen volle Genüge habet,
2 Cor. 9, 8. Reich seid in allen Dmgen,
2 Cor. 9, 11. Also auch die
Weiber ihren Männern in allen Dingen,
Eph. 5, 24. Damit er kann auch alle Dinge ihm untertkänig machen,Phil. 3, 21. In
allen Dingen lasset eure Bltte im Gebet vor Gott kund werden,Phil. 4, 6. Ich bin in allen Dingen und bei allen geschickt,Phil. 4, 12. Auf daß er in allen Dingen den
¶
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Vorgang habe,Col. 1, 18. Der Glaube ist nicht Jedermanns Ding,
2 Thess. 3, 3. So ermahne ich nun, daß man vor allen Dingen
zuerst thue Bitte,
1 Tim. 2, 1. Die Weiber sollen sein treu in allen Dingen,
1 Tim. 3, 11. Der alle Dinge lebendig macht,
1 Tim.
6, 13. Der Herr aber wird dir in allen Dingen Verstand geben,
2 Tim. 2, 7. Vor allen Dingen habt unter
einander eine brünstige Liebe,
1 Petr. 4, 8. So mußten nun der himmlischen Dinge Vorbilder mit solchem gereinigt werden,
Hebr. 9, 23. Durch den Glauben segnete Isaak von den Zukünftigen Dingen den Jakob,
Hebr. 11, 20. Wo
Neid und Zank ist, da ist eitel böses Ding, Jac. 3, 16. Vor allen Dingen aber schwöret nicht, Jac. 5, 12. Du hast alle
Dinge geschaffen,
Offb. 4, 11. Zu reden große Dinge und Lästerungen,
Offb. 13, 5.