Diktātor
(lat., Magister populi), eine außerordentliche, in Zeiten der Not oder für besondere Geschäfte ernannte und vorübergehend (außer im letzten Jahrhundert nie auf länger als sechs Monate) mit der höchsten Gewalt bekleidete Magistratsperson der römischen Republik. Die Einführung dieses Amtes fällt ins Jahr 498 v. Chr., als die Römer in einen gefährlichen Krieg mit den Latinern verwickelt waren. Der erste Diktator war T. Lartius. Das neue (übrigens von den Latinern entlehnte) Amt (Diktatur) hatte den Zweck, die Einheit und Kraft der Regierung zunächst gegen äußere Feinde, bald aber auch gegen innere Unruhen zu stärken und somit für Fälle besonderer Gefahr die königliche Gewalt zu ersetzen. Deswegen waren dem Diktator alle übrigen Magistrate mit Ausnahme der Volkstribunen untergeordnet, deswegen war er frei von der Berufung an das Volk und von der Rechenschaftspflicht; so wenigstens in der ältern Zeit, denn in der Folge scheint beides auch für den Diktator Geltung gewonnen zu haben. Er wurde, nachdem der Senat die Einsetzung beschlossen, von einem der Konsuln oder einem Konsulartribun ernannt, der dieses Geschäft unter Beobachtung der Auspizien in der Stille der Nacht vollziehen mußte; er selbst setzte sich dann einen Magister equitum als Reiterobersten und zweiten Befehlshaber an die Seite. Als Zeichen seiner außerordentlichen Gewalt schritten ihm 24 Liktoren voran, während den Konsuln nur je 12 gestattet waren, und zwar führten diese Liktoren, da ihm das Recht über Leben und Tod zustand, in ihren Rutenbündeln auch die Beile, deren Führung den Konsuln seit dem ersten Jahr der Republik verboten war. Außer für Erhaltung der öffentlichen Wohlfahrt in gefährlichen Kriegen oder bürgerlichen Unruhen wurden zuweilen auch für einzelne, selbst unbedeutende Geschäfte Diktatoren gewählt, als: die Einschlagung des Jahresnagels in den kapitolinischen Jupitertempel, die Haltung der Komitien in Abwesenheit der Konsuln, die Vollziehung des Zensus und namentlich die Ergänzung des Senats, die Leitung öffentlicher Spiele, Anstellung außerordentlicher Kriminaluntersuchungen, Aushebung etc. Auch die Diktatur war anfangs gleich den übrigen höhern Magistraten ein auf die Patrizier beschränktes Amt; im J. 356 wurde aber der Plebejer Gajus Martius Rutilus zum Diktator ernannt und damit auch dieses Amt den Plebejern zugänglich gemacht. Da übrigens seit der Gleichstellung der Patrizier und Plebejer die innern Streitigkeiten eine lange Zeit ruhten und nach dem zweiten Punischen Krieg in Italien, welches die Diktatoren nicht verlassen durften, keine bedeutenden Kriege mehr zu führen waren, so wurde die Anwendung der Diktatur immer seltener und hörte endlich mit dem zweiten Punischen Krieg völlig auf. Der letzte Diktator in dem ursprünglichen Sinn wurde im J. 202 gewählt. Die Diktaturen des Sulla und Julius Cäsar waren ungesetzlich und dienten nur als Namen für die von ihnen geübte Alleinherrschaft. Im J. 44 wurde die Diktatur durch ein Gesetz des M. Antonius völlig abgeschafft; später wurde sie dem Oktavian wiederholt vom Volk angeboten, aber beharrlich von ihm abgelehnt. Übrigens wird der Ausdruck Diktator auch im modernen Staatsleben gebraucht, um einen allmächtigen Staatsmann oder Feldherrn zu bezeichnen, und man spricht von der diktatorischen Gewalt oder von der Diktatur oder von dem diktatorischen Auftreten eines solchen, um sein aus dem Rahmen des regelmäßigen Staats- und Verfassungslebens heraustretendes Wesen und Wirken zu kennzeichnen.