(lat.,
Magister populi), eine außerordentliche, in
Zeiten der
Not oder für besondere
Geschäfte ernannte und
vorübergehend (außer im letzten
Jahrhundert nie auf länger als sechs
Monate) mit der höchsten
Gewalt bekleidete Magistratsperson
der römischen
Republik. Die Einführung dieses
Amtes fällt ins Jahr 498
v. Chr., als die
Römer
[* 2] in einen
gefährlichen
Krieg mit den
Latinern verwickelt waren. Der erste Diktator war T. Lartius. Das neue (übrigens von den
Latinern entlehnte)
Amt
(Diktatur) hatte den
Zweck, die
Einheit und
Kraft
[* 3] der
Regierung zunächst gegen äußere Feinde, bald aber auch gegen innere
Unruhen zu stärken und somit für
Fälle besonderer
Gefahr die königliche
Gewalt zu ersetzen.
Deswegen waren dem Diktator alle übrigen
Magistrate mit Ausnahme der
Volkstribunen untergeordnet, deswegen war er
frei von der
Berufung
an das
Volk und von der Rechenschaftspflicht; so wenigstens in der ältern Zeit, denn in der
Folge scheint beides auch für
den Diktator Geltung gewonnen zu haben. Er wurde, nachdem der
Senat die Einsetzung beschlossen, von einem der
Konsuln oder einem Konsulartribun ernannt, der dieses
Geschäft unter
Beobachtung der
Auspizien in der
Stille der
Nacht vollziehen
mußte; er selbst setzte sich dann einen
Magister equitum als Reiterobersten und zweiten Befehlshaber an die Seite.
Als Zeichen seiner außerordentlichen
Gewalt schritten ihm 24
Liktoren voran, während den
Konsuln nur je 12 gestattet
waren, und zwar führten diese
Liktoren, da ihm das
Recht über
Leben und
Tod zustand, in ihren Rutenbündeln auch die
Beile,
deren
Führung den
Konsuln seit dem ersten Jahr der
Republik verboten war. Außer für
Erhaltung der öffentlichen
Wohlfahrt in gefährlichen
Kriegen
oder bürgerlichen
Unruhen wurden zuweilen auch für einzelne, selbst unbedeutende
GeschäfteDiktatoren gewählt, als: die Einschlagung des Jahresnagels in den kapitolinischen Jupitertempel, die
Haltung der
Komitien
in
Abwesenheit der
Konsuln, die Vollziehung des
Zensus und namentlich die Ergänzung des
Senats, die Leitung öffentlicher
Spiele,
Anstellung außerordentlicher Kriminaluntersuchungen,
Aushebung etc. Auch die
Diktatur war anfangs gleich
den übrigen höhern
Magistraten ein auf die
Patrizier beschränktes
Amt; im J. 356 wurde aber der
PlebejerGajusMartius Rutilus
zum Diktator ernannt und damit auch dieses
Amt den
Plebejern zugänglich gemacht. Da übrigens seit der Gleichstellung der
Patrizier und
Plebejer die innern Streitigkeiten eine lange Zeit ruhten und nach dem zweiten
PunischenKrieg in
Italien,
[* 4] welches die Diktatoren nicht verlassen durften, keine bedeutenden
Kriege mehr zu führen waren, so wurde die Anwendung der
Diktatur immer seltener und hörte endlich mit dem zweiten
PunischenKrieg völlig auf.
Der letzteDiktator in dem ursprünglichen
Sinn wurde im J. 202 gewählt. Die
Diktaturen des
Sulla und
Julius Cäsar
waren ungesetzlich und dienten nur als
Namen für die von ihnen geübte
Alleinherrschaft. Im J. 44 wurde die
Diktatur durch
ein
Gesetz des M.
Antonius völlig abgeschafft; später wurde sie dem Oktavian wiederholt vom
Volk angeboten,
aber beharrlich von ihm abgelehnt. Übrigens wird der
AusdruckDiktator auch im modernen Staatsleben gebraucht, um einen allmächtigen
Staatsmann oder
Feldherrn zu bezeichnen, und man spricht von der diktatorischen
Gewalt oder von der
Diktatur oder von dem diktatorischen
Auftreten eines solchen, um sein aus dem
Rahmen des regelmäßigen
Staats- und Verfassungslebens heraustretendes
Wesen und Wirken zu kennzeichnen.
in mehrern latinischen Städten des Altertums der an die Stelle der Könige getretene jährlich wechselnde
oberste Magistrat. In Rom
[* 5] wurde der Diktator nur in außerordentlichen Fällen ernannt, namentlich wenn schwere äußere oder innere
Gefahren den Staat bedrohten und es ratsam schien, die höchste vollziehende Gewalt möglichst unbeschränkt
in die Hände eines Einzelnen zu legen. Die Bestimmung über die Notwendigkeit der Berufung eines Diktator hing lediglich von den Konsuln
ab, doch kam es manchmal vor, daß der Senat die letztern aufforderte, zur Wahl eines Diktator zu schreiten.
Der ältere Titel dieses außerordentlichen Beamten war Magisterpopuli («Volksmeister»),
der von ihm selbst
ernannte Unterbefehlshaber und Stellvertreter, der Befehlshaber der Reiterei, hieß stets magister equitum. Doch muß der
TitelDiktator («Gebieter») früh aufgekommen sein. Der Diktator in
Kriegsgefahr heißt mit vollem TitelDictator rei gerundae causa, der hauptsächlich oder zugleich wegen innerer Unruhen ernannte
Dictator seditionis sedandae etrei gerundae causa. Dem Diktator hatten auch die Konsuln zu gehorchen.
Er konnte auch nach Niederlegung seines Amtes nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es fand in den ersten Zeiten von seinem
Richterspruch keine oder jedenfalls nur dann Berufung an die Volksversammlung statt, wenn er seine Einwilligung erteilte.
Deshalb durften auch seine Liktoren, deren er 24, d.h. so viele hatte, wie beide Konsuln zusammen, auch
innerhalb der Stadt die Beile in ihren Fasces
[* 6] tragen, während die Liktoren der Konsuln sie nur außerhalb der Stadt führten.
Nach Mommsens Ansicht ist die Errichtung der Diktatur gleich bei der Gründung der Republik (509) vor sich
gegangen. Die Diktatur war eine gewaltige Waffe für die Patricier im Ständekampfe, solange die oberste Magistratur ausschließlich
in ihrer Gewalt war.
Der erste war nach der am besten beglaubigten Überlieferung Titus Larcius Flavus 501 v.Chr. Öfter wurden auch zur Besorgung
eines einzelnen AuftragsDiktator erwählt, teils aus religiösen Gründen, teils weil der regelmäßige Magistrat
behindert war, z.B. zum Einschlagen des Jahresnagels in dem kapitolinischen Jupitertempel (clavi figendi causa), zur Abhaltung
der Wahlkomitien u.s.w. Die Diktator sollten nicht über die Amtsdauer der Konsuln, die sie ernannt hatten, hinaus,
und dabei längstens sechs Monate im Amte bleiben, doch legten sie gewöhnlich ihre Gewalt eher nieder,
sobald sie ihre Bestimmung erfüllt hatten.
Seit Ausgleichung des polit. Kampfes zwischen der Plebs und den Patriciern um die Mitte des 4. Jahrh. v.Chr., wie es scheint,
seit der Zulassung der Plebejer zum Konsulat, konnten auch Plebejer zur Diktatur gelangen; Gajus Marcius Rutilus war (356 v.Chr.)
der erste Diktator dieses Standes. Als letzter Dictator rei gerundae causa findet sich MarcusJuniusPera verzeichnet, dessen Ernennung 216 v.Chr.
nach der Schlacht bei Cannä erfolgte. Für andere Geschäfte kommt nach 202 ebenfalls kein Diktator mehr vor (der letzte war C. Servilius),
bis 120 Jahre später, 82 v.Chr., CorneliusSulla (s. d.) sich durch einen
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eine Zeitung mit monarchischer Tendenz, heraus, unterstützte die Bestrebungen Santa Annas (s. d.) und nahm auch Anteil an den gewaltsamen Maßregeln, die dieser 1853 als Diktator ergriff. A. starb 2. 1855. Er schrieb u. a.: "Disertaciones sobre la historia mejicana" (3 Bde., Mexiko