Diktātor,
in mehrern latinischen
Städten des
Altertums der an die
Stelle der Könige getretene jährlich wechselnde
oberste Magistrat. In
Rom
[* 2] wurde der Diktator
nur in außerordentlichen Fällen ernannt, namentlich wenn schwere äußere oder innere
Gefahren den
Staat bedrohten und es ratsam schien, die höchste vollziehende Gewalt möglichst unbeschränkt
in die
Hände eines Einzelnen
zu legen. Die Bestimmung über die
Notwendigkeit der
Berufung eines Diktator
hing lediglich von den Konsuln
ab, doch kam es manchmal vor, daß der Senat die letztern aufforderte, zur
Wahl eines Diktator
zu schreiten.
Der ältere Titel dieses außerordentlichen Beamten war Magister populi («Volksmeister»),
der von ihm selbst
ernannte Unterbefehlshaber und
Stellvertreter, der Befehlshaber der Reiterei, hieß stets magister equitum. Doch muß der
Titel Diktator
(«Gebieter») früh aufgekommen sein. Der Diktator
in
Kriegsgefahr heißt mit vollem
Titel Dictator rei gerundae causa, der hauptsächlich oder zugleich wegen innerer
Unruhen ernannte
Dictator seditionis sedandae et rei gerundae causa. Dem Diktator
hatten auch die Konsuln zu gehorchen.
Er konnte auch nach Niederlegung seines
Amtes nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es fand in den ersten
Zeiten von seinem
Richterspruch keine oder jedenfalls nur dann
Berufung an die
Volksversammlung statt, wenn er seine Einwilligung erteilte.
Deshalb durften auch seine Liktoren, deren er 24, d.h. so viele hatte, wie beide Konsuln zusammen, auch innerhalb der Stadt die Beile in ihren Fasces [* 3] tragen, während die Liktoren der Konsuln sie nur außerhalb der Stadt führten. Nach Mommsens Ansicht ist die Errichtung der Diktatur gleich bei der Gründung der Republik (509) vor sich gegangen. Die Diktatur war eine gewaltige Waffe für die Patricier im Ständekampfe, solange die oberste Magistratur ausschließlich in ihrer Gewalt war.
Der erste war nach der am besten beglaubigten Überlieferung
Titus Larcius
Flavus 501 v.Chr. Öfter wurden auch zur Besorgung
eines einzelnen
Auftrags Diktator
erwählt, teils aus religiösen
Gründen, teils weil der regelmäßige Magistrat
behindert war, z.B. zum Einschlagen des Jahresnagels in dem kapitolinischen Jupitertempel (clavi figendi causa), zur Abhaltung
der Wahlkomitien u.s.w. Die Diktator
sollten nicht über die Amtsdauer der Konsuln, die sie ernannt hatten, hinaus,
und dabei längstens sechs
Monate im
Amte bleiben, doch legten sie gewöhnlich ihre Gewalt eher nieder,
sobald sie ihre Bestimmung erfüllt hatten.
Seit Ausgleichung des polit. Kampfes zwischen der
Plebs und den
Patriciern um die Mitte des 4. Jahrh. v.Chr., wie es scheint,
seit der Zulassung der
Plebejer zum
Konsulat, konnten auch
Plebejer zur Diktatur gelangen; Gajus Marcius Rutilus war (356 v.Chr.)
der erste Diktator
dieses
Standes. Als letzter Dictator rei gerundae causa findet sich
Marcus
Junius
Pera verzeichnet, dessen Ernennung 216 v.Chr.
nach der
Schlacht bei
Cannä erfolgte. Für andere
Geschäfte kommt nach 202 ebenfalls kein Diktator
mehr vor (der letzte war C. Servilius),
bis 120 Jahre später, 82 v.Chr.,
Cornelius
Sulla (s. d.) sich durch einen
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