Dikasterĭum
(griech. Dikasterion), bei den alten Griechen Name für Gerichtshof, besonders Spruchgericht. Außer dem Areopag, dem ältesten und angesehensten, gab es in Athen [* 2] anfangs noch vier »Blutgerichtshöfe« mit Kollegien von 51 Mitgliedern, die unter dem Vorsitz des Archon Basileus über Totschlag, Anstiftung zum Mord u. dgl. aburteilten. Nach Einführung des Geschwornengerichts (Heliäa) durch Solon wurden zehn Dikasterien in der Stadt Athen errichtet, in welchen Geschworne (die Zahl derselben schwankte nach der Bedeutung des vorliegenden Falles zwischen 200 und 2000) unter dem Vorsitz der sechs untern Archonten (Thesmotheten) zu Gericht saßen.
Jeder
Geschworne wurde durch das
Los einem bestimmten Dikasterium
zugewiesen und erhielt seit
Perikles als
Entschädigung
den sogen. »Richtersold« (Dikastikon Misthos),
bestehend aus ursprünglich 2, später 3 Obolen (= 40 Pfennig) für den Sitzungstag, ausbezahlt. Die Athener lagen dem Geschwornendienst mit leidenschaftlichem Eifer ob, weshalb sie Aristophanes in den »Wespen« und andern Komödien verspottet.
Vgl. Meier und Schömann, Der attische Prozeß (neue Aufl., Berl. 1881);
Fränkel, Die attischen Geschwornengerichte (das. 1877).
Seit dem
Mittelalter verstand man unter Dikasterium
ein Richterkollegium, welches keine bestimmte
Gerichtsbarkeit über einen gewissen
Bezirk hatte, sondern bloß im Auftrag und auf Ersuchen andrer
Gerichte oder von
Privatpersonen rechtliche
Entscheidung erteilte.
In
Deutschland
[* 3] bestanden als Dikasterien früher zahlreiche Schöffenstühle und Juristenfakultäten.
Dikasterialtafel, in
Ungarn
[* 4] eine Gerichtsstelle, an welche vom
Komitat appelliert wird.