Dīes
(lat.), der
Tag, in der Rechtssprache der Zeitpunkt,
Termin,
Tagfahrt. Dies
absolutionis, der
Gründonnerstag (s. d.), weil an ihm die Lossprechung von
Kirchenstrafen stattfand;
Dies
adoratus,
Karfreitag (s. d.), von der
an ihm üblichen Verehrung des
Kreuzes;
Dies
aegyptiaci,
Unglückstage;
Dies
architriclinii, der zweite
Sonntag nach
Epiphania, wegen
des
Evangeliums von der
Hochzeit zu Kana;
Dies
caniculares oder canini, die
Hundstage;
Dies
cinerum,
Aschermittwoch;
Dies
competentium, der
Gründonnerstag, an welchem in den ältesten
Zeiten der
Kirche die
Katechumenen (competentes,
i. e. qui petunt
baptismum), die zu
Ostern getauft werden sollten, das
Glaubensbekenntnis hersagen mußten, das ihnen am
Palmsonntag übergeben
worden war;
Dies
consecrati, Gott geweihte
Tage, besonders die Weihnachtsfeiertage;
Dies
criticus, ein entscheidender
Tag, bei fieberhaften, typisch verlaufenden
Krankheiten derjenige
Tag, an welchem erfahrungsgemäß die Fieberhöhe abgeschlossen
wird und die
Körpertemperatur auf den Normalpunkt (37° C.) zurückgeht;
Dies
depositionis, Sterbetag eines
Bekenners (s.
Heilige),
Begräbnistag eines
Heiligen;
Dies
emortualis, Todestag;
Dies
exemptus, geschäftsfreier
Tag;
Dies
fastus, bei den
Römern jeder
Tag, an welchem von früh bis abends
Gericht gehalten werden durfte,
Gerichtstag;
Dies
faustus, Glückstag;
Dies
felicissimus, der
Ostertag;
Dies
feriales oder feriati,
Feier-, Festtage, an denen die alten
Römer
[* 2] den
Göttern opferten oder
Spiele hielten, aber
alle
Rechts- und Staatsgeschäfte ruhen ließen;
Dies
fixarum,
Sterntag (s.
Tag);
Dies
florum,
Palmsonntag;
Dies
focorum,
der
Sonntag Invokavit oder
Funkensonntag;
Dies
incarnationis,
Maria
Verkündigung (25. März); Dies indulgentiae, der
Gründonnerstag; Dies intercalaris
s. intercalarius, Schalttag; Dies intercisus, bei den alten
Römern der
Tag, an welchem nur während einiger
Stunden
Gericht gehalten
werden durfte; Dies intrantes et exeuntes, die ersten und letzten
Tage jedes
Monats; Dies Jovis,
Donnerstag;
Dies legalis, der bürgerliche
Tag von 24
Stunden; Dies lunae,
Montag; Dies
magnus, der Ostertag; Dies Martis,
Dienstag; Dies Mercurii,
Mittwoch; Dies natalis,
Geburtstag (s.
Natalis);
Dies naturalis, der natürliche Tag vom Aufgang bis zum Untergang der Sonne; [* 3]
Dies nefastus, Tag, an dem bei den alten Römern kein Gericht gehalten werden durfte, Unglückstag (auch Dies ater);
Dies non (i. e. non juridici), in England die Tage, an welchen die Gerichtshöfe während ihrer Sitzungszeiten geschlossen sind;
Dies pingues, in Deutschland [* 4] die drei Tage vor Aschermittwoch;
Dies professus, Tag, an welchem bei den alten Römern Geschäfte vorgenommen werden durften;
Dies ramorum (palmarum), Palmsonntag;
Dies reconciliationis, der Gründonnerstag (vgl. Dies absolutionis);
Dies sabbati, Samstag bei Juden und Christen;
Dies salutaris, Karfreitag;
Dies sancti, die Tage der Fastenzeit, in romanischen Ländern vornehmlich die der letzten Woche vor Ostern;
Dies Saturni, Sonnabend;
Dies saxonicus, s. v. w. sächsische Frist;
Dies solis, Sonntag;
Dies solutionis, Verfalltag;
Dies spiritus, Tag des (Heiligen) Geistes, als festes Datum 15. Mai, sonst Pfingsttag;
Dies stationarii, Mittwoch und Freitag als stehende Fasttage;
Dies strenarum, Neujahrstag;
Dies suprema, der Jüngste Tag;
Dies Veneris (Freyae), Freitag;
Dies veri, Sonnentage (s. Tag);
Dies viridium, der Gründonnerstag.