Dienstzeit.
Bei der nach 1870 fast in allen
Staaten, welche stehende
Heere unterhalten, eingeführten allgemeinen
Wehrpflicht
kann die dienstpflichtige
Mannschaft nur auf eine verhältnismäßig kurze Zeit bei der
Fahne, präsent (daher
Präsenz, die
aktive oder »Präsenzdienstzeit«
),
verbleiben, damit bei möglichst geringer Friedensstärke des
Heers, wie es die volkswirtschaftlichen
Interessen verlangen, doch eine starke, militärisch ausgebildete
Reserve für den Kriegsfall zur
Aufstellung
der
Feldarmee und Besatzungstruppen
(Landwehr) vorhanden ist. Nach einer gewissen Dienstzeit
, aktive Dienstzeit, werden daher die
Mannschaften
des Präsenzstandes »zur
Reserve« entlassen. Die aktive Dienstzeit
muß so bemessen sein, daß sie zur vollständigen militärischen
Ausbildung hinreicht; die
Ansichten über die nötige Dauer sind aber sehr verschieden. Diese wie die durchschnittliche
Schulbildung des
Volkes, nationale
Gewohnheiten, klimatische Verhältnisse etc. sind
Ursachen, daß in den einzelnen
Staaten
die Dienstzeit
verschieden lang ist. Die gesetzliche Präsenzdienstzeit beträgt in 1)
Belgien:
[* 3]
Infanterie 2 ⅓,
Artillerie und
Kavallerie 4 Jahre
mit jährlich 1½
Monat
Urlaub;
Einsteher werden auf 8 Jahre geworben.
2) Dänemark: [* 4] ein Drittel der Ausgehobenen 1¼ Jahr, der Rest 6 Monate.
3) Deutschland: [* 5] 3 Jahre, Ersatzreserve erster Klasse 10 Wochen.
4) Frankreich: der erste Teil der Ausgehobenen (1. portion du contingent) 5 (3 Jahre in Aussicht), der andre Teil ½-1 Jahr; für die algerischen Truppen fünfjährige Werbung neben dem Ersatz aus Frankreich.
5) Griechenland: [* 6] Infanterie 1, die übrigen Waffen [* 7] 2 Jahre.
6) Großbritannien: [* 8] geworbene Armee, entweder 12 Jahre aktiv oder 6 Jahre aktiv und 6 Jahre Reserve; Rengagement auf weitere 9 Jahre zur Erdienung einer Pension.
7) Italien: [* 9] Infanterie 2-3 Jahre, Artillerie, Genie, Train 3, Kavallerie 4, Karabiniers 5 Jahre; die Dienstpflichtigen zweiter Klasse 2-6 Monate.
8) Niederlande: [* 10] Geworbene 6-12 Jahre, Ausgehobene 1½-2 Jahre.
9) Österreich-Ungarn: [* 11] 3 Jahre, Landwehr 3 Monate, Ersatzreserve 8 Wochen.
12) Rußland: 5 Jahre.
13) Serbien: 3 Jahre.
14) Spanien: 3 Jahre.
15) Türkei: [* 14] Infanterie 4, Kavallerie und Artillerie 5 Jahre.
16)
Vereinigte Staaten von Nordamerika: Werbesystem 5 Jahre. Bei der Pensionierung rechnet die Dienstzeit
vor dem 18. Lebensjahr
nicht mit, während die
Kriegsjahre (s. d.) als Dienstzeit
doppelt zählen.