Dienstmann
sinstitute,
Einrichtungen zu dem Zweck, dem Publikum ständig Leute für Botengänge, Transport kleiner Lasten und für sonstige Arbeitsverrichtungen innerhalb und außerhalb des Hauses gegen eine nach einem bestimmten Tarif zu bemessende Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Dieselben sind meist derart organisiert, daß ein Kapitalist Leute anwirbt, in bestimmter Weise auslohnt, den erzielten Überschuß behält und die Verantwortlichkeit dem Publikum gegenüber trägt.
Um den Dienstmann
äußerlich kenntlich zu machen, wird er uniformiert. Auch erhält er, teils um den Auftraggeber sicherzustellen,
teils im
Interesse einer geregelten Erledigung der
Geschäfte, eine Nummer. Für jede Ausführung von
Bestellungen hat er dem
Auftraggeber eine diese Nummer tragende
Marke zu verabfolgen, auf welcher der Betrag des
Lohns, auch wohl
die
Höhe der
Garantie verzeichnet ist, die das
Institut übernimmt. Diese
Marke dient gleichzeitig zur
Kontrolle für das
Institut
und als Garantieschein für den Auftraggeber.
Der Dienstmann
erhält entweder einen festgesetzten
Lohn, während die gesamte
Einnahme in die Institutskasse fließt,
oder er liefert abends nur eine bestimmte
Summe ab und behält das übrige für sich. Da der
Inhaber des
Instituts dem
Publikum
gegenüber die Verantwortlichkeit trägt, so liegt es in seinem
Interesse, nur zuverlässige Leute in seinem
Dienst anzustellen.
An
Stelle der kapitalistischen
Organisation kann auch eine genossenschaftliche Vereinigung einer größern
Zahl von Dienstmännern treten, wie auch neben der erstern vielfach selbständige Dienstmänner thätig sind. In
Deutschland
[* 2] unterliegt auf
Grund der
Gewerbeordnung (§ 37) das
Gewerbe der Dienstmänner der ortspolizeilichen Regelung. Auch ist die Ortspolizeibehörde
befugt (§ 76), für dieselben
Taxen festzusetzen. Die Dienstmann
sinstitute wurden zuerst in
Bromberg
[* 3] im J. 1858 durch
Ed.
Berger eingeführt.