Dienstmannsinstitute,
Einrichtungen zu dem Zweck, dem Publikum ständig Leute für Botengänge, Transport kleiner Lasten und für sonstige Arbeitsverrichtungen innerhalb und außerhalb des Hauses gegen eine nach einem bestimmten Tarif zu bemessende Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Dieselben sind meist derart organisiert, daß ein Kapitalist Leute anwirbt, in bestimmter Weise auslohnt, den erzielten Überschuß behält und die Verantwortlichkeit dem Publikum gegenüber trägt.
Um den Dienstmann äußerlich kenntlich zu machen, wird er uniformiert. Auch erhält er, teils um den Auftraggeber sicherzustellen, teils im Interesse einer geregelten Erledigung der Geschäfte, eine Nummer. Für jede Ausführung von Bestellungen hat er dem Auftraggeber eine diese Nummer tragende Marke zu verabfolgen, auf welcher der Betrag des Lohns, auch wohl die Höhe der Garantie verzeichnet ist, die das Institut übernimmt. Diese Marke dient gleichzeitig zur Kontrolle für das Institut und als Garantieschein für den Auftraggeber.
Der Dienstmann erhält entweder einen festgesetzten Lohn, während die gesamte Einnahme in die Institutskasse fließt, oder er liefert abends nur eine bestimmte Summe ab und behält das übrige für sich. Da der Inhaber des Instituts dem Publikum gegenüber die Verantwortlichkeit trägt, so liegt es in seinem Interesse, nur zuverlässige Leute in seinem Dienst anzustellen. An Stelle der kapitalistischen Organisation kann auch eine genossenschaftliche Vereinigung einer größern Zahl von Dienstmännern treten, wie auch neben der erstern vielfach selbständige Dienstmänner thätig sind. In Deutschland unterliegt auf Grund der Gewerbeordnung (§ 37) das Gewerbe der Dienstmänner der ortspolizeilichen Regelung. Auch ist die Ortspolizeibehörde befugt (§ 76), für dieselben Taxen festzusetzen. Die Dienstmannsinstitute wurden zuerst in Bromberg im J. 1858 durch Ed. Berger eingeführt.