Diensteid
,
s. Amtseid.
Diensteid
3 Wörter, 23 Zeichen
Diensteid,
s. Amtseid.
(Diensteid), Eid, der von einem Beamten bei Übernahme des ihm übertragenen Amtes geleistet wird und die gewissenhafte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen von seiten des Schwörenden verbürgen soll. Gewöhnlich werden in die Formel des Amtseides die wichtigsten Amtspflichten des Schwörenden aufgenommen, und ein Beamter muß daher beim Eintritt in ein neues Amt entweder nochmals schwören, oder doch, wie dies auch häufig geschieht, erklären, daß er sich bei Übernahme des neuen Amtes durch den zuvor abgeleisteten Amtseid für alle seine neuen Amtsverhältnisse eidlich verpflichtet erachte. Der Amtseid ist ein auf pflichtmäßiges Verhalten gerichteter promissorischer Eid; daher wird auch die von dem Beamten nach geleistetem Amtseid verschuldete Pflichtverletzung nicht als Meineid oder Eidesbruch, sondern nur hinsichtlich des dadurch begangenen Amtsverbrechens bestraft, wobei die Rücksicht auf den geleisteten Eid straferhöhend wirkt.
Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 359.
Nr. | Ergebnis | Amtseid |
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1 | ****** | Amts|eid, der: bei Antritt eines öffentlichen Amtes geleisteter feierlicher Eid, seine Pflichten als Beamte[r] ... |