Dienste
(Dienstleistungen) sind menschliche Arbeitsleistungen, durch welche direkt eine Befriedigung der Bedürfnisse andrer erzielt wird. Je nachdem die Dienstleistungen höhere Ausbildung des Menschen erfordern oder nicht, unterscheidet man höhere und gemeine. Letztere ermöglichen, zumal wenn ihre Verrichtung auch wenig Kapital erfordert, leicht einen größern Mitbewerb; dagegen gestatten die höhern Dienste, wie die der Beamten, Ärzte etc., welche meistens einer lang andauernden Vorbildung bedürfen, einen Berufswechsel nur selten. Vorzüglich bei den höhern Diensten lassen sich Kosten und Wert der einzelnen Leistung schwer oder überhaupt nicht schätzen. Schon deswegen ist, von andern Gründen abgesehen, die Kollektivbelohnung am Platz, d. h. es wird nicht speziell für die einzelnen Leistungen, sondern für die Gesamtheit derselben für längere Zeit (Jahr, Lebensdauer) Zahlung geleistet. Der alte, von Garnier und F. List sarkastisch beleuchtete Streit, ob die Dienste produktiv oder unproduktiv seien, ist ein durchaus müßiger, weil hier nur die schwankende Auffassung des Begriffs produktiv (s. d. und Produktion) entscheidend ist. Weit wichtiger als diese Wortspielerei ist die Frage, ob eine Dienstleistung und in welchem Maße sie zur Förderung des Einzel- und des Gesamtwohls beiträgt. Bei vielen Dienstleistungen ist ein beschränkendes oder regulierendes Eingreifen durch den Staat erforderlich, weil bei ihnen wegen der durch ihre Ausübung bedingten nähern persönlichen Beziehungen leicht Leben, Gesundheit, Sittlichkeit etc. gefährdet werden. Daher denn auch die Forderung des Fähigkeitsnachweises bei Arzt, Hebamme, Advokat etc., das Konzessionswesen und besondere polizeiliche Ordnungen bei künstlerischen Schaustellungen, für Droschkenkutscher, Dienstmänner etc.