Dienste
[* 1] (Dienstleistungen) sind menschliche Arbeitsleistungen, durch welche direkt eine Befriedigung der Bedürfnisse
andrer erzielt wird. Je nachdem die Dienstleistungen höhere
Ausbildung des
Menschen erfordern oder nicht,
unterscheidet man höhere und gemeine.
Letztere ermöglichen, zumal wenn ihre Verrichtung auch wenig
Kapital erfordert, leicht
einen größern Mitbewerb; dagegen gestatten die höhern Dienste
, wie die der Beamten,
Ärzte etc., welche meistens einer lang
andauernden Vorbildung bedürfen, einen Berufswechsel nur selten.
Vorzüglich bei den höhern Diensten
lassen sich
Kosten und
Wert der einzelnen Leistung schwer oder überhaupt
nicht schätzen.
Schon deswegen ist, von andern
Gründen abgesehen, die Kollektivbelohnung am Platz, d. h. es wird nicht speziell
für die einzelnen Leistungen, sondern für die Gesamtheit derselben für längere Zeit (Jahr,
Lebensdauer)
Zahlung geleistet.
Der alte, von
Garnier und F.
List sarkastisch beleuchtete Streit, ob die Dienste
produktiv oder unproduktiv
seien, ist ein durchaus müßiger, weil hier nur die schwankende Auffassung des
Begriffs produktiv (s. d. und
Produktion) entscheidend
ist.
Weit wichtiger als diese Wortspielerei ist die Frage, ob eine Dienstleistung und in welchem Maße sie zur Förderung des Einzel- und des Gesamtwohls beiträgt. Bei vielen Dienstleistungen ist ein beschränkendes oder regulierendes Eingreifen durch den Staat erforderlich, weil bei ihnen wegen der durch ihre Ausübung bedingten nähern persönlichen Beziehungen leicht Leben, Gesundheit, Sittlichkeit etc. gefährdet werden. Daher denn auch die Forderung des Fähigkeitsnachweises bei Arzt, Hebamme, Advokat etc., das Konzessionswesen und besondere polizeiliche Ordnungen bei künstlerischen Schaustellungen, für Droschkenkutscher, Dienstmänner etc.