Dienstansp
rüche,
diejenigen Ansprüche, welche ein Beamter infolge seiner Anstellung an den Staat, die Gemeinde u. s. w., eine Militärperson infolge geleisteter Dienste [* 2] erhebt oder zu erheben berechtigt ist. Sie sind verschiedenartiger, teils ehrenrechtlicher, teils vermögensrechtlicher Natur. Unter den letztern sind die wichtigsten die Rechte auf Gehalt, beim Soldaten Löhnung, und das Recht auf die Pension. Die diese betreffenden Verhältnisse sind in den Pensionsgesetzen der verschiedenen Staaten geregelt worden. (S. auch Anstellungsberechtigung, Invalidenversorgung, Militäranwärter.) In manchen Heeren gewährt eine bestimmte in einer Charge geleistete Dienstzeit Anspruch auf eine Dienstzulage, ebenso in den meisten die Zurücklegung bestimmter Dienstzeit den Anspruch auf Dienstauszeichnungen.
Letztere bestehen in verschiedener Form, in Frankreich z. B. für die Unterchargen in Chevrons (s. d.), in Deutschland [* 3] in auf der Brust zu tragenden Zeichen. Preußen [* 4] hat ein Dienstkreuz für 25jährige Dienstzeit von Offizieren, Dienstauszeichnungen in Schnallenform für 9-, 15- und 21jährige Dienstzeit von Mannschaften des aktiven Dienststandes und die Landwehr-Dienstauszeichnung in zwei Klassen, ein Kreuz [* 5] für 20jährige Dienstzeit von Offizieren und eine Schnalle für Offiziere und Mannschaften der Landwehr nach erfüllter Dienstpflicht, wenn sie einen Feldzug mitgemacht haben oder wenigstens drei Monate zum aktiven Dienste bei außerordentlicher Veranlassung ¶