Diakōn
(Diakonus, griech., »Diener«),
im allgemeinen jeder, welcher Dienste leistet, besonders kirchliche; daher im Neuen Testament Name für eine den Bischöfen untergeordnete Klasse von Gemeindebeamten (Phil. 1, 1;. 1. Tim. 3, 8-13),. deren Obliegenheiten (Aufrechterhaltung der Ordnung beim Gottesdienst, Hilfe bei der Austeilung des Abendmahls) zuerst Justinus Martyr beschreibt. Weil man ihre Einsetzung Apostelgesch. 6, 1-6. dargestellt glaubte, überwies man ihnen auch die Sorge für Arme und Kranke und beschränkte ihre Zahl in jeder Gemeinde in der Regel auf sieben. Später erweiterten sich ihre Befugnisse; sie wurden den alttestamentlichen Leviten gleichgestellt, wie die Presbyter den Priestern, der Bischof dem Hohenpriester. So stellt das Diakonat in der katholischen Kirche den dritten Ordo dar, den Abschluß der Ordines majores.
Vgl. Seidl, Der Diakonat in der katholischen Kirche (Regensb. 1884).
In der lutherischen Kirche ist Diakon (»Helfer«) bloßer Titel für einen Hilfsgeistlichen oder zweiten und dritten Pfarrer an einer Gemeinde; in der reformierten Kirche wurde das Amt der Diakonen als notwendiger Bestandteil der Kirchenverfassung betrachtet und wieder seinem ursprünglichen Sinn genähert. Im Anschluß hieran hat es neuerdings den Namen für eine eigentümliche Form evangelisch-kirchlicher Armenpflege geliefert, welche im Dienste der sogen. innern Mission (s. d.) steht. Diakonat, Amt, Würde, Amtswohnung des Diakonen, Hilfspredigers; diakonieren, als Diakon fungieren, namentlich den Altardienst versehen.