Dezisīvstimme
(lat. Votum decisivum), im Gegensatz zu der bloß beratenden Stimme (votum ¶
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consultativum) eine solche, welche bei dem Beschluß nach Stimmenmehrheit mitgezählt wird;
dann auch das Recht, bei Stimmengleichheit die Entscheidung zu geben, welches zumeist dem Vorsitzenden des betreffenden Kollegiums oder einer Versammlung beigelegt ist. So gibt z. B. im deutschen Bundesrat bei etwaniger Stimmengleichheit die Präsidialstimme Preußens [* 4] den Ausschlag.