Dezision
(lat. decisio),
Entscheidung,
Bescheid, richterlicher oder gesetzgebender, insbesondere
Entscheidung einer zweifelhaften
Rechtsfrage; daher Quinquaginta decisiones, 50
Konstitutionen Justinians aus den
Jahren 530-532, zur
Entscheidung von
Kontroversen
der ältern
Juristen. Sie bildeten anfangs eine eigne Sammlung, wurden aber nachher in den
Codex repetitae praelectionis
aufgenommen und sind nur in diesem auf uns gekommen. Decisiones electorales saxonicae heißen im sächsischen
Rechte die
Entscheidungen
zweifelhafter
Rechtsfälle, welche
Johann
Georg II. unter dem über
Konsistorial-,
Justiz- und Finanzsachen gab, der
Zahl nach 91 (gewöhnlich als die ältern Dezis
ionen bezeichnet), und 40
Entscheidungen
Friedrich
Augusts
II. von 1746, meist über
Privatrecht (gewöhnlich die neuern genannt). Näheres über die sächsischen Dezis
ionen, die jedoch
nur eine wissenschaftliche Bedeutung haben, enthält
Heimbachs Lehrbuch des partikulären
Privatrechts
(Jena
[* 3] 1848).