Deviation
(lat.),
Abweichung eines
Körpers von seiner
Bahn oder
Richtung; im
Seerecht insbesondere die willkürliche Veränderung
der
Reiseroute seitens des
Schiffers
(Kapitäns). Der
Führer eines
Schiffs macht sich einer Deviation
dann schuldig,
wenn er ohne genügenden
Grund von dem ihm vorgeschriebenen
Kurs abweicht, sei es nun, daß er einen
Hafen anläuft, dessen
Angehung nicht in Aussicht genommen war, oder daß er die Reihenfolge der anzugehenden Häfen eigenmächtig verändert, oder
daß er einen andern als den vereinbarten Bestimmungshafen wählt.
Sind über die
Reiseroute keine besondern Vereinbarungen getroffen, so ist der »entsprechende«
Weg zu wählen, und es entscheiden nötigen Falls
Sachverständige darüber, welcher Weg der entsprechende war. Es ist dies
der Weg, welchen ein gewissenhafter
Schiffer unter Berücksichtigung der
Jahreszeit und von
Wind und
Wetter
[* 2] und unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände im gegebenen
Fall gewählt haben würde. Nur Notfälle, z. B. Verfolgung
durch Seeräuber, können den
Schiffer von der Verpflichtung, auf der vorgeschriebenen oder auf der entsprechenden
Route zu
bleiben, entbinden, und selbst dann darf das Verlassen des direkten, geraden Wegs nicht weiter ausgedehnt werden, als
die
Not oder das
Gebot der Menschlichkeit erfordert oder der
Kontrakt gestattet. Jede andre
Abweichung von der
Reise verpflichtet
den
Schiffer zum
Schadenersatz. Die Assekuradeure kommen, wenn die Deviation
ohne
Wissen des Versicherten geschah, so
¶
mehr
weit dafür auf, als sie für Fehler des Schiffers haften; wo die Deviation
mit Wissen und Willen des Assekurierten vorgenommen wurde,
betrachten sie dieselbe als eine Verletzung des Kontrakts, die sie von jeder Verpflichtung entbindet. Nach englischem und französischem
Recht haftet der Versicherer für die nach einer Deviation
vorgekommenen Unfälle überhaupt
nicht. S. auch Bodmerei.
Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, § 478 ff., 693, 694, 818. - In der Schießkunst ist Deviation
s. v. w.
Seitenabweichung.
Auch bezeichnet man damit die Ablenkung der Magnetnadel auf einem Schiff [* 4] durch das auf demselben befindliche Eisen. [* 5]