Deutsch
-Südwestafrika.
Der deutsche
Reichskommissar,
Hauptmann v.
François, war 1888 infolge der
Umtriebe des Engländers
Lewis mit dem Damarahäuptling
Zacharias zerfallen und hatte die Niederlassung zu Otyimbingue verlassen.
Auf dem Wege nach der
Walfischbai errichtete er bei dem
Orte Tsaobis ein
Fort,
dem er den
Namen »Wilhelmsfeste« beilegte. Von
hier aus bereitete er der englischen Minengesellschaft mancherlei Schwierigkeiten, fing die Munitionssendungen,
die von der
Küste nach Otyimbingue gehen sollten, ab, nahm englische
Händler gefangen und untersagte
Lewis, der die deutsche
Schutzherrschaft nicht anerkennen wollte, die Ausführung von Minenarbeiten.
Schließlich sah sich dieser genötigt, das Land zu verlassen, da seine Beschwerden bei der Regierung der Kapkolonie kein Gehör [* 2] fanden. Obwohl der Reichskommissar im Januar 1890 eine Verstärkung [* 3] von 40 Mann unter Leutnant Märker erhielt, mischte er sich in die Kämpfe zwischen dem Häuptling Witbovi, der sich in eine Felsenfeste, Hornkranz, zurückgezogen hatte, und den Herero, die unter seinen Einfällen zu leiden hatten, nicht ein, da die deutsche Schutztruppe auch jetzt 50 Mann kaum überstieg. Er begnügte sich damit, im Laufe des Jahres 1890 die deutsche Schutzherrschaft bei den Hauptvölkern des Landes zwischen Kunene und Oranjefluß zur Anerkennung zu bringen.
Zunächst zog er (Dezember 1889) nach Rehoboth zu den deutsch-freundlichen Bastards, dann nordwärts nach Windhoek und im Januar 1890 von Hoachanas aus zum Ngamisee, dessen Umgebung er genau erforschte. Auf dem Rückweg traf er bei Rehoboth mit seinem Bruder, Leutnant v. François, zusammen, der inzwischen mit einem Reitertrupp Otyimbingue und Okahandja, die Hauptstadt des Maharero, besucht und überall die beste Aufnahme gefunden hatte. Im Sommer 1890 besuchte der Reichskommissar noch das östliche Damaraland.
Wertvoll für die Herstellung der deutschen Schutzherrschaft war auch die Anwesenheit des
Dr. Goering, der die Hauptorte der
Herero besuchte und von ihren Häuptlingen die Zusicherung erhielt, daß sie an dem Schutzvertrag festhalten wollten.
Er zog auch südwärts zu den Bondelzwarts, mit denen er Schutzverträge abschloß, und kehrte über
Kapstadt
[* 4] nach
Deutschland
[* 5] zurück. Inzwischen war 1. Juli d. J. der deutsch-englische
Vertrag abgeschlossen, der für das deutsche
Schutzgebiet in Südwestafrika
insofern bedeutungsvoll war, als
England die im
Vertrag zwischen
Deutschland und
Portugal
[* 6] 1886 vereinbarte
Grenze anerkannte. Im
NO., wo sie bisher nicht
bestimmt war, wurde sie gegen das britische Interessengebiet
so festgesetzt: vom Schnittpunkt des 20.° östl. L. v. Gr.
und des 22.° südl.
Br. an folgt sie letzterm bis zu seinem Schnittpunkt mit dem 21. ° östl. L., geht längs
dieses Längengrades bis zum 18.° südl.
Br. und wendet sich dann ostwärts zum Tschobefluß, den sie bis zu seiner Mündung
in den
Sambesi begleitet.
Dadurch gewinnt das deutsche Schutzgebiet einen Zugang zu diesem wichtigen Strome. Die Walfischbai verbleibt den Engländern, die Südgrenze ihres dortigen Gebiets soll durch Schiedsspruch festgestellt werden. Der Besitz der Walfischbai ist nach neuern Untersuchungen deshalb weniger wertvoll als Angra Pequena, [* 7] weil jene Bucht allmählich versandet. Immerhin ist das Fehlen eines geeigneten Zugangs von der See zum Hereroland zu bedauern. Erwähnung verdient noch der am erfolgte Tod Mahareros, dessen Nachfolger noch nicht bekannt ist; wahrscheinlich ist es sein Sohn Samuel.
Die Deutsche
[* 8]
Gesellschaft in Südwestafrika
sah schon 1889 ihre
Mittel allmählich sich erschöpfen und beabsichtigte,
den nördlichen Teil ihres Gebiets mit der Berggerechtigkeit an eine englisch-holländische
Gesellschaft zu verkaufen, um
so
Kapital zu gewinnen, das sie für die Nutzbarmachung des südlichen Teiles verwerten wollte. Doch versagte die Reichsregierung
diesem
Plane ihre Zustimmung, veranlaßte aber die Bewilligung eines Zuschusses von 268,800 Mk. zur
Bestreitung der Verwaltungsausgaben für das Jahr 1890/91 seitens des
Reiches.
Auch für 1891/92 ist ein Zuschuß von 292,300 Mk. bewilligt worden, doch bezeichnete der
Reichskanzler dies Jahr als ein
Versuchsjahr, ob man das
Schutzgebiet halten oder aufgeben solle. Gegenwärtig hat sich eine deutsch-englische
Gesellschaft
gebildet, an der
Woermann in
Hamburg,
[* 9] Deichmann u. Komp.,
Schröder u. a. in
London
[* 10] beteiligt sind, und die
ein
Kapital von 20 Mill. Mk. aufgebracht haben soll. Sie verhandelt mit der Südwestafr
ikanischen
Gesellschaft über den Verkauf des nördlichen Teiles ihrer Besitzungen, und die Unterzeichnung des bezüglichen
Vertrags soll in
Berlin
[* 11] erfolgt sein.
Über seinen
Inhalt verlautet, daß das Gebiet von der
Niederung des Kunene (17.° 20.' südl.
Br.) bis
zum 26.° südl.
Br. der neuen
Hamburger
Gesellschaft überlassen werden soll, die Minenrechte jedoch nur zwischen dem Kunene
und Windhoek (23.° südl.
Br.), also im
Herero- und Damaraland. Die Deutsche
Gesellschaft für Südwestafrika
soll nur den
südlichen Teil von Namaqualand mit dem Minenrecht behalten und eine
Entschädigung von mehreren
Millionen
Mark empfangen. Die Berggerechtigkeit im Gebiet zwischen 23. und 26.° südl.
Br. soll einer andern
Gesellschaft überlassen
und diese von der bisher geltenden Verpflichtung entbunden sein, alle
Metalle und
Mineralien,
[* 12] welche nicht
Edelmetalle oder
Edelsteine
[* 13] sind, an die Kolonialgesellschaft abzuliefern.