Deutsch
-Ostafrikan
ische
Gesellschaft
, aus der Gesellschaft
für
deutsche Kolonisation hervorgegangene
Kolonialgesellschaft.
Jene war im März 1884 durch
Graf
Behr-Bandelin und Dr.
Karl
Peters in
Berlin
[* 2] mit dem Zweck gegründet worden,
möglichst schnell eine praktische
Kolonisation in
Angriff zu nehmen. Im Herbst 1884 sandte sie eine aus Dr.
Peters,
Graf Pfeil,
Referendar
Jühlke und
Kaufmann
Otto bestehende Expedition nach dem der
Insel
Sansibar
[* 3] gegenüber liegenden
Teile des äquatorialen Ostafrikas zur Erwerbung von Kolonialbesitz
[* 4] ab. In kurzer Zeit gelang es derselben, 12
Verträge mit
unabhängigen Häuptlingen abzuschließen und dadurch, wenigstens formell, die
Länder
Usegua,
Nguru,
Usagara und
Ukami zu erwerben.
Für diese Erwerbungen erhielt die genannte Gesellschaft
den Schutzbrief des
Deutschen
Kaisers.
Zur
Verwaltung und Ausbreitung dieser Besitzungen bildete sich aus der Gesellschaft
ein neuer
Verein, die Kommanditgesellschaft
Deutsch
-Ostafrikan
ische Gesellschaft
Dr.
Peters, der nach
Berlin zurückgekehrt war, wurde nebst drei andern Mitgliedern der Gesellschaft
für
deutsche Kolonisation
als die persönlich haftenden Mitglieder dieser Kommanditgesellschaft
in das Handelsregister eingetragen.
Zur finanziellen
Begründung des Unternehmens beschloß das Direktorium, statt der bisherigen
Gesellschaft
sform eine korporative Form zu wählen, in der die Gesamtgesellschaft Trägerin der Gesellschaftsrechte wurde.
Die geplante Umformung bezweckte, die Kommanditgesellschaft
«Karl
Peters und Genossen» durch eine mit dem
Rechte der jurist.
Person ausgestattete Korporation unter dem
Namen Deutsch
-Ostafrikan
ische Gesellschaft
zu ersetzen. Die Organe der neuen Korporation
sind: Generalversammlung, Direktionsrat, Direktion, Revisoren.
Der aus 21–27 Mitgliedern bestehende Direktionsrat hat die gesamte Geschäftsführung zu überwachen. Die Direktion besteht
aus einem von der Generalversammlung aus 5 Jahre gewählten Präsidenten und zwei ihm beigegebenen Direktoren; ersterer ernennt
und entläßt die
Beamten der Gesellschaft
und übt über sie die Aufsichtsbefugnis aus. Die
Aufsicht über
die Gesellschaft
wurde nach dem genannten
Statut dem Reichskanzler übertragen. Nachdem Anfang 1887 das zur Schaffung dieser
Korporation notwendige
Kapital im Betrage von mehr als 3½ Mill. M. aufgebracht war, erfolgte die Konstituierung der neuen
Gesellschaft;
Karl
Peters wurde zum Präsidenten ernannt.
Ihre Thätigkeit erstreckte sich in
Afrika
[* 5] nicht nur auf Erweiterung des Kolonialbesitzes, Anlegung von
Stationen und Plantagen
und Belebung des Handelsverkehrs, sondern namentlich auch auf den Erwerb der Hafenplätze, in denen der
Sultan von
Sansibar
Gebieter war. Als sie letzteres durch
Abschluß von
Verträgen endlich erreichte und in den Küstenorten
die deutsche
Flagge heißte, brach ein
Aufstand der
Araber aus den sie nicht zu bewältigen vermochte. (S.
Deutsch-Ostafrika,
S. 222 b.) Das
Reich, zu Hilfe gerufen, übernahm
¶
mehr
224 nach Besiegung der Rebellion die ganze Verwaltung Die Gesellschaft
erhielt dadurch den ausschließlichen
Charakter einer privilegierten Erwerbsgenossenschaft. Sie nahm eine Anleihe von 10566000 M. unter Garantie der Regierung auf,
welche ihrerseits zu einer jährlichen Auszahlung von 600000 M. für die Überlassung der Zolleinkünfte sich verpflichtete.
Die Unternehmungen der Gesellschaft
bestehen jetzt in Betrieb eigener Handelsgeschäfte, in Gründung
und Bewirtschaftung einiger Plantagen, so eine in Kikokwe (bei Pangani) und zwei in Derema (Usambara). –
Vgl. Wagner, Deutsch-Ostafrika.
Geschichte der Gesellschaft
für deutsche Kolonisation (2. Aufl., Berl. 1888);
von Hellwald, Ostafrika und die Deutschen (in «Unserer Zeit», Lpz. 1887);
Förster, Deutsch-Ostafrika (ebd. 1890);
Schröder-Poagelow, Unsere Afrikapolitik (Berl. 1890).