Deutsch
-Ostafrika.
Durch
Abkommen mit
England vom 17. Juni und wurden die
Grenzen
[* 2] zwischen der deutschen
und der
englischen Interessensphäre dahin bestimmt, daß dieselben geschieden werden im S. durch eine
Linie, welche an der
Küste
von der Nordgrenze der
Provinz
Mosambik ausgehend, dem
Laufe des
Flusses
Rovuma bis Zu dem
Punkte folgt, wo
der M’sindjefluß in den
Rovuma mündet und von dort nach W. auf dem Breitenparallel bis zum Nyassasee läuft, dann sich
nordwärts wendend längs den
Ost-,
Nord- und Westufern des
Sees bis zum nördlichen
Ufer der Mündung des
Songweflusses fortsetzt, diesen
Fluß bis zu seinem Schnittpunkt mit dem 33.° östl. v.
Gr. hinaufgeht, von wo sie sich westwärts
bis zum 32.° östl. L. wendet, worauf sie in gerader
Richtung zum Vereinigungspunkt des
Nord- und Südarmes des Kilamboflusses
geht, dem sie darauf bis zu seiner Mündung in den Tanganjikasee folgt.
Durch diese Abgrenzung fällt die sogen. Stevensonroad ganz innerhalb der englischen Interessensphäre;
dieselbe steht jedoch dem deutschen
Güterverkehr offen. Im N. geht die
Grenze längs des 1.° südl.
Br. vom Westufer des
Victoria Nyanza
[* 3] bis zum Kongostaat,
[* 4] den
Berg Asambiro südlich umgehend. Zwischen dem Nyassasee und dem
Kongostaat, zwischen dem Nyassasee und dem
Tanganjika, auf dem
Tanganjika und zwischen diesem und der Nordgrenze der beiderseitigen
Interessensphären haben die
Unterthanen und
Güter beider
Nationen
Zoll- und Verkehrsfreiheit, die
Missionen beider
Staaten
Kultus-
und Unterrichtsfreiheit.
Die Unterthanen des einen Staates haben in der Interessensphäre des andern gleiche Handels- und Niederlassungsrechte wie die Unterthanen des Staates, dem die Interessensphäre angehört. Der dem Sultan von Sansibar [* 5] gehörige Küstenstreifen wurde von diesem an Deutschland [* 6] gegen eine in London [* 7] gezahlte Summe von 4 Mill. Mk. abgetreten. Mit trat das Deutsche Reich [* 8] die volle Souveränität über das ganze Gebiet an. Zum Gouverneur wurde der bisherige Gouverneur in Kamerun, Freiherr v. Soden, jedoch mit wesentlich höherm Range, ernannt.
Dieser übernahm die Verwaltung. Ihm wurden als Kommissare v. Wissmann, Emin Pascha und Peters, jeder in dem ihm zugewiesenen Gebiet, beigegeben. Doch konnte Wissmann krankheitshalber den Dienst nicht antreten, Emin aber kehrte nach sehr verdienstvoller Thätigkeit im deutschen Schutzgebiet in seine frühere Provinz am Nil zurück. Der Gouverneur führt die deutsche Handelsflagge mit dein Reichsadler in der Mitte des weißen Streifens. Eine aus 28 deutschen Offizieren, 32 deutschen Unteroffizieren, 12 farbigen Offizieren, 40 farbigen Unteroffizieren und 1500 farbigen Mannschaften in 10 ¶
mehr
Kompanien bestehende Schutztruppe ist ihm betreffs der Verwaltung und Verwendung unterstellt, während sie in Bezug auf militärische Organisation und Disziplin unter dem Reichskanzler (Reichsmarineamt) steht. Die Stellen der Offiziere und Unteroffiziere werden durch deutsche Militärs besetzt, doch können Farbige bei jeder Kompanie eine Leutnants- und einige Unteroffiziersstellen bekleiden. Der Stab [* 10] der Schutztruppe steht in Dar es [* 11] Salaam, die 10 Kompanien sind verteilt auf Dar es Salaam, Bagamoyo, Saadani, Tanga, Pangani, Masinde, Kilwa, Lindi, Mikindani, Moschi, Mpawpa und Tabora.
Die Flottille zur Disposition des Gouverneurs besteht aus drei Dampfern, zwei von 24, einer von 17 Ton. Mit trat die Einteilung der Küste in fünf Bezirke: Tanga, Bagamoyo, Dar es Salaam, Kilwa und Mgan, in Kraft; [* 12]
jeder Bezirk steht unter einem Bezirkshauptmann.
Das Reich hat die Zollverwaltung übernommen. Als Hauptzollämter, über welche nur der direkte Auslandsverkehr gestattet ist, wurden erklärt Tanga, Pangani, Bagamoyo, Dar es Salaam, Kilwa, Lindi und Mikindani. Die Einfuhr betrug bis 1,996,221, die Ausfuhr 2,050,552 Rupien (zu 1,5 Mk.). Aus Deutschland wurden 1890 eingeführt für 489,000 Mk., dorthin ausgeführt für 320,000 Mk. Waren. Von der Ausfuhr entfallen auf Elfenbein 111,000, auf Palmkerne u. Kopra 74,000, auf Kautschuk 66,000, auf Gewürznelken 41,000 Mk.
Der im deutschen Dienst beschäftigte Engländer Stokes sowie Emin Pascha und Leutnant Sigl schlossen Verträge mit zahlreichen Häuptlingen in der deutschen Interessensphäre ab, wodurch diese ihr Land dem Deutschen Reich unterstellten. Eine unter Zelewski gegen die Wahehe entsandte Expedition erlitt eine schwere Niederlage, in der außer dem Führer noch 9 Europäer (3 Offiziere, 6 Unteroffiziere), 250 Soldaten und 96 Träger [* 13] fielen. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft schloß mit der kaiserlichen Regierung einen Vertrag, in dem sie die Verpflichtung zur Bildung einer Eisenbahngesellschaft übernahm.
Das sogleich vorläufig mit einem Kapital von 2 Mill. Mark, das bis 15 Mill. erhöht werden kann, gebildete
Konsortium, die »Eisenbahn-Gesellschaft für Deutsch-Ostafrika
(Usambara-Linie)«, wird zunächst eine Eisenbahn von Tanga nach Korogwe am Pangani
erbauen, aber auch bei andern Eisenbahnunternehmungen sich beteiligen, Hafenanlagen machen, Lagerhäuser errichten u. a. Die
Bahn soll event, nach Tabora oder nach dem Kilima Ndscharo weiter gebaut werden. Eine Bahn von Bagamoyo nach
Dar es Salaam wird bereits vermessen.
Nach Vollendung derselben hört Bagamoyo auf, Ausfuhrhafen zu sein. Seitens der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft ist die
Prägung von silbernen Rupien sowie von ^2 und V4 Rupienstücken veranlaßt worden. Der ganze bisher in Sansibar domizilierte
Verwaltungsapparat der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft wurde nach Dar es Salaam verlegt, auch das
Krankenhaus
[* 14] der evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika
, welches auf dem Immanuelskap am Hafeneingang
errichtet wurde. - Über die Missionsthätigkeit im Gebiete von Deutsch-Ostafrika
vgl.
den Artikel Mission.